Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt einer Beschwerde von Hütten, Hofstetten und Rifferswil recht. Die Gemeinden wehrten sich dagegen, dass ihnen das Gemeindeamt den individuellen Sonderlastenausgleich Isola gekürzt oder gar verweigert hatte.
Das Gericht ist der Meinung, dass das Gemeindeamt die Finanzkraft der betroffenen Gemeinden falsch berechnet und den haushälterischen Umgang mit dem Geld falsch geprüft hat. Das Gemeindeamt kreidete den Gemeinden an, dass sie in gewissen Bereichen mehr Geld ausgeben als nötig.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes steht Hofstetten 202'000, Hütten 578'000 und Rifferswil sogar 742'000 Franken mehr aus dem Ausgleichstopf zu, als das Gemeindeamt genehmigt hat.
Abgewiesen hat das Verwaltungsgericht hingegen die Beschwerde von Dietikon, weil die Stadt beim übrigen Aufwand ohne die anerkannten Sonderlasten mehr Geld ausgebe als der Durchschnitt der Zürcher Gemeinden.
Die vier Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können von den Parteien beim Bundesgericht angefochten werden.
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