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Zürich Schaffhausen Zürichsee-Fähre: Gericht verordnet längere Pausen

Bis jetzt hatten die Angestellten der Zürichsee-Fähre AG (FHM) zwar immer wieder Pausen, aber nie länger als 15 Minuten. Das ist widerrechtlich, sagt jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Die FHM muss längere Pausen einführen. Das Gericht gibt der FHM aber Zeit für die Umstellung.

Ein Schiffsführer, ein Maschinist und ein Kassier - daraus besteht ein Team auf den Fähren der Zürichsee-Fähre AG. Acht Stunden dauert ihre Schicht. Zwischen den Fahrten von Horgen nach Meilen und zurück gibt es immer wieder Pausen von 10 bis 15 Minuten.

Diese Pausen sind nicht genug, fand vor zwei Jahren das Bundesamt für Verkehr. Denn die Verordnung des Bundes schreibt bei acht Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 20 Minuten vor. Das BAV verlangte, dass die Zürichsee-Fähre AG längere Pausen einführen müsse und zwar per 1. April 2014.

Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht

Dies sei unmöglich, sagt Hans Isler, Geschäftsführer der Zürichsee-Fähre AG. Denn für diese Pausen müssten sie neue Leute anstellen und das brauche Zeit: «Wir können die Leute nicht von der Strasse weg anstellen. Ein Schiffsführer muss eine theoretische und eine praktische Prüfung machen.» Ausserdem stellte sich die Zürichsee-Fähre AG auf den Standpunkt, dass mehrere kleine Pausen ebenso wirksam seien wie eine längere.

Audio
Längere Pausen auch auf dem Zürichsee (16.7.2014)
01:54 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 54 Sekunden.

Diese Argumentation hat nun aber vor Gericht nicht überzeugt. Die «Behauptung, aufgrund der regelmässigen Kurzpausen während der Überfahrt sei eine Arbeitsunterbrechung von 20 Minuten am Stück nicht mehr notwendig», sei nicht zulässig, schreibt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil. Die Zürichsee-Fähre AG erhält aber Zeit bis Oktober 2015, um ein neues Pausenreglement einzuführen.

«Wir müssen nun eine neue Einsatzschicht einführen, welche das reguläre Team für 20 Minuten ablöst», sagt Hans Isler. Ob die Zeit bis im Herbst 2015 dafür reicht, sei noch unklar. Wenn nicht, werde er das Urteil ans Bundesgericht weiter ziehen.

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