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Unternehmenssteuer Wissenswertes zur Unternehmenssteuerreform III

Der Nationalrat debattiert die Unternehmenssteuerreform III. Hinter dem drögen Titel verbirgt sich Wegweisendes für die Schweiz. Auf internationalen Druck hin sollen ausländische Unternehmen nicht mehr tiefere Steuern zahlen als inländische. Die Schweiz will trotzdem alle Firmen hier halten.

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Bürgerliche fürchten Referendumsdrohung der Linken
aus HeuteMorgen vom 16.03.2016.
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EU, OECD und G-20-Staaten missfällt die eidgenössische Steuerpolitik. Sie kritisieren die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen als Steuerdumping. Deshalb will der Bundesrat mit der Unternehmenssteuerreform III, auch USR III genannt, die hiesige Steuerpolitik in Einklang mit den internationalen Richtlinien bringen. Gleichzeitig soll die USR III aber sicherstellen, dass die Unternehmen nicht scharenweise ins Ausland flüchten und mit ihnen Arbeitsplätze und Milliardeneinnahmen für Bund und Kantone.

Das sind die Kernpunkte der Unternehmenssteuereform III

  • Wer ist von der USR III betroffen?

Steuerliche Vergünstigungen für Holding- und Verwaltungsgesellschaften, sogenannte Spezialgesellschaften, sollen in den Kantonen abgeschafft werden.

  • Um wie viel Geld geht es?

Die Konjunkturforschungsstelle KOF glaubt an einen Verlust von 67 Prozent der Steuereinnahmen durch Spezialgesellschaften, wenn das aktuelle Steuerregime ersatzlos gestrichen werden würde. Laut KOF-Berechnungen wäre das eine Summe von rund 3,5 Milliarden Franken.

Gemäss dem Bundesrat beträgt der Anteil der Steuereinnahmen durch Spezialgesellschaften rund 48 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Immerhin 21 Prozent beträgt er bei Kantonen und Gemeinden. Parallel dazu beteiligen sich die Statusgesellschaften mit 44,8 Prozent an den gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Die Beschäftigtenzahl liegt zwischen 150'000 und 180'000.

  • Wie sollen Unternehmen die höheren Steuern kompensieren können?

Die Unternehmen sollen durch eine sogenannte Patentbox die Möglichkeit erhalten, steuerliche Mehrausgaben zu kompensieren. Vorgesehen ist, dass Erträge aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz basieren, steuerlich begünstigt werden.

  • Wie sollen die Kantone entlastet werden?

Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer verbleiben bislang zu 17 Prozent bei den Kantonen. Das Eidgenössische Finanzdepartement will diesen Anteil auf 20,5 Prozent erhöhen. Finanzschwache Kantone sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren mit etwa 180 Millionen Franken jährlich subventioniert werden.

Emissionsabgabe

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Der Bund erhebt eine Emissionsabgabe auf die Ausgabe von Beteiligungsrechten (z.b. auf die Ausgabe von Aktien). Eine Abschaffung der Abgabe auf Eigenkapital würde die Einnahmen des Bundes um jährlich 210 Millionen Franken mindern.

Ausserdem sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geltend machen zu können. Auch sollen die Kantone entscheiden können, ob sie Steuererleichterungen für die Kapitalsteuer einführen wollen.

  • Wo steht die politische Diskussion?

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) will wie der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Allerdings soll der Punkt als separate Vorlage behandelt werden. Der Ständerat hatte sich gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe ausgesprochen. Die WAK befürwortet auch einen Steuerabzug für Zinsen auf überschüssiges Eigenkapital. Die kleine Kammer lehnt das ab.

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