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Kantonale Abstimmung Basler Stimmvolk will ein «Recht auf Wohnen» in der Verfassung

  • Die Basler Stimmberechtigten wollen mehr Mieterschutz: Sie haben dazu am Sonntag gleich vier Initiativen angenommen.
  • 57 Prozent der brieflich Stimmenden im Kanton Basel-Stadt wollen ein «Recht auf Wohnen» in die Basler Verfassung aufnehmen.
  • Sehr knapp angenommen wurde derweil der Entscheid zur Initiative «Mieterschutz am Gericht»

«Wohnschutzinitiative»

Kanton Basel-Stadt: «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien»

  • JA

    61.9%

    27'600 Stimmen

  • NEIN

    38.1%

    17'014 Stimmen

«JA zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren»

Kanton Basel-Stadt: Kantonale Initiative «Mieterschutz am Gericht»

  • JA

    50.1%

    22'421 Stimmen

  • NEIN

    49.9%

    22'329 Stimmen

Initiative «Recht auf Wohnen»

Kanton Basel-Stadt: Kantonale Initiative «Recht auf Wohnen»

  • JA

    57.4%

    25'596 Stimmen

  • NEIN

    42.6%

    19'004 Stimmen

Initiative «Ja zu bezahlbaren Neumieten»

Kanton Basel-Stadt: Kantonale Initiative «Mieterschutz beim Einzug»

  • JA

    72.0%

    32'555 Stimmen

  • NEIN

    28.0%

    12'652 Stimmen

Die Initiative für ein «Recht auf Wohnen» schreibt in der Kantonsverfassung ein Recht fest auf bedarfsgerechten Wohnraum mit tragbarem Mietzins; es gilt für alle in Basel-Stadt wohnhaften und angemeldeten Personen.

Audio
Recht auf Wohnen - Reaktionen und Einschätzung
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 10.06.2018.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 14 Sekunden.

Mit einem Ja-Anteil von rund 57 Prozent kam dieses Volksbegehren unerwartet deutlich durch. Entsprechend gross war die Freude bei den Initiantinnen und Initianten.

Das Resultat ist grossartig. Die Leute haben die Schnauze voll von der Laissez-Faire-Politik der Regierung. Nun muss etwas gehen. Gute Vermieter haben nichts zu befürchten, die bösen schon.
Autor: Beat Leuthardt Grossrat (Basta), Basler Mieterverband
Audio
Beat Leuthardt (Basta) im Interview
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 10.06.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 19 Sekunden.

Wie der Kanton die Vorgaben der Initiative umsetzt, ist indes noch offen. Gemäss Initianten soll eine Wohnung nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens kosten. Die Gegner der Initiative erwarten, dass die Regierung nun mit Augenmass handle.

Dies ist eine deutliche Niederlage. Wir müssen nun bei der Umsetzung schauen, dass wir das Beste herausholen und die Vorlage nicht so scharf umgesetzt wird.
Autor: Katja Christ Grossrätin (GLP)
Audio
Katja Christ (GLP) im Interview
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 10.06.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 24 Sekunden.

Zwei der drei anderen Initiativen - alle vom Mieterverband - hatten einen noch stärkeren Rückhalt. Die Verfassungsinitiative «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien», die renditegetriebene Totalsanierungen ausbremsen will, wurde mit einem Ja-Anteil von rund 62 Prozent angenommen.

Deutlicher und knapper Entscheid

Der Initiative «Mieterschutz beim Einzug» haben die Basler Stimmenden mit 72 Prozent Ja-Stimmen-Anteil zugestimmt. Bei einer Leerwohnungsquote von 1,5 Prozent oder weniger müssen so Vermieter neuen Mietern künftig ein Formular zur früheren Miete abgeben und darauf Erhöhungen begründen.

Sehr knapp fiel derweil der Entscheid zur Initiative «Mieterschutz am Gericht»: Sie kam mit einem Ja-Anteil von 50,1 Prozent durch. Die Initiative will bei Mietstreitigkeiten am Zivil- und Appellationsgericht die Gebühren auf maximal 500 Franken begrenzen und Parteientschädigungen ausschliessen.

Die Stimmbeteilung lag bei allen vier Vorlagen bei rund 44 Prozent.

Abstimmungsspecial

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