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Präimplantationsdiagnostik Samenspenden von Toten – das letzte Wort hat das Volk

Das Fortpflanzungsmedizingesetz steht – und bleibt umstritten. So sollen auch Samenspenden von Verstorbenen noch verwendet werden dürfen. Der Nationalrat folgte in letzten offenen Fragen diskussionslos der kleinen Kammer. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung – und fürs Volk.

Der Nationalrat hat zu Beginn der Wintersesssion die letzten Differenzen im Fortpflanzungsmedizingesetz ausgeräumt, in dessen Zentrum Anpassungen bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) stehen.

Bereits in der Herbstsession hatte sich das Parlament auf streng geregelte Chromosomentests an Embryonen im Reagenzglas geeinigt. Ebenso klar war die Absage an sogenannte «Retterbabys» als Gewebespender für kranke Geschwister, was wohl den Bogen mit Blick auf eine mögliche Volksabstimmung überspannt hätte.

Samenspenden von Verstorbenen?

Zum Schluss ging es nun noch um die Frage, ob Samenzellen auch nach dem Tod eines Spenders für eine begrenzte Zeit verwendet werden dürfen, wie dies die kleine Kammer als Ausnahme und gegen den Bundesrat befürwortete.

Ein Stickstofftank für die Reporduktionsmedizin.
Legende: Kinderwunsch: Die Samenspende eines bereits verstorbenen Mannes soll verwendet werden dürfen. Keystone/Archiv

Damit soll unter anderem verhindert werden, dass bei der Verwendung von Spendersamen zuerst geklärt werden muss, ob der Spender noch lebt. Die Samenspender sind in einem zentralen Register während 80 Jahren erfasst. Mit 18 Jahren kann ein Kind auf die Daten zurückgreifen.

Embryonenzahl auf zwölf beschränkt

Eine letzte offene Frage betraf die Anzahl Embryonen, die im Reagenzglas entwickelt werden dürfen. Der Nationalrat wollte ursprünglich nicht festlegen, wie viele Embryonen für eine erfolgreiche Schwangerschaft erzeugt werden dürfen.

Die grosse Kammer folgte nun aber dem Kompromissvorschlag des Ständerats, wonach höchstens zwölf Embryonen ausserhalb des Mutterleibs gezeugt werden dürfen. Da hier eine Verfassungsänderung nötig wird, hat das Volk das letzte Wort.

Neben der bereits bestehenden Referendumsdrohung der EVP gegen die Vorlage stehen auch kirchliche Kreise und Behindertenorganisationen dem Gesetz sehr kritisch gegenüber.

Wie viel wird das Volk zulassen?

In der kurzen Debatte zeigte sich Chantal Galladé im Namen der SP-Fraktion überzeugt, dass insgesamt eine sehr gute und notwendige Gesetzesanpassung gelungen sei. Es gebe hier allerdings kein «richtig oder falsch», sondern jeder werde seiner Überzeugung folgen müssen.

SVP-Politiker Christoph Mörgeli würdigte die Vorlage mit Blick auf die Chromosomentests ebenfalls positiv. Er erinnerte dabei an den unerwünschten Reproduktionstourismus ins nahe Ausland, das bezüglich PID weitergeht. Das Volk werde letztlich über die ethischen Fragen befinden müssen.

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