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Kanton Zürich «Wir rechnen mit Mindererträgen von netto 171 bis 249 Millionen»

Trotz hoher Steuerausfälle ist der Zürcher Regierungsrat überzeugt: Die Vorlage wird den Standort Zürich stärken.

SRF News: Wie sieht die Firmenlandschaft und die damit verbundenen Steuereinnahmen in Ihrem Kanton aus?

Kanton Zürich: Lediglich 3 Prozent der juristischen Personen sind als Statusgesellschaften organisiert. Sie beschäftigen aber direkt rund 6000 Personen und kommen für 11 Prozent der Unternehmenssteuern auf (Gewinn- und Kapitalsteuer). Im Schnitt über die Jahre beträgt der Anteil an juristischen Personen rund 20 Prozent der Staatssteuererträge des Kantons Zürich.

Wie stark verändert Ihr Kanton im Zuge der Reform den regulären Gewinnsteuersatz nach unten?

Der reguläre Gewinnsteuersatz des Kantons beträgt 8 Prozent (bei einem Steuerfuss von 100 Prozent). Hinzu kommen die Gewinnsteuern der Gemeinden und der Kirchen multipliziert mit dem kommunalen Steuerfuss (in der Stadt Zürich zum Beispiel 119 plus 10 Prozent) plus die Kapitalsteuern. Der Gewinnsteuersatz soll gemäss Antrag des Regierungsrats von 8 auf 6 Prozent gesenkt werden.

Üblicher ist allerdings die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen vor Abzug der Steuern zu nennen (inklusive der direkten Bundessteuer): Sie würde dadurch von 21,15 auf 18,2 Prozent sinken.

Wie wichtig sind für Ihren Kanton die Zusatzsteuerungsinstrumente wie etwa die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer?

Die Zusatzinstrumente sind für den Kanton Zürich sehr wichtig. Wenn wir diese Instrumente nicht bekämen, bliebe praktisch nur noch eine stärkere Senkung des Gewinnsteuersatzes. Das wäre aber mit einem «Streuverlust» von 97 Prozent verbunden und würde wegen unseres relativ hohen Anteils der Unternehmenssteuern am Gesamtsteuerertrag (20 Prozent) stark einschenken. Deshalb hat sich der Regierungsrat entschieden, den Gewinnsteuersatz nur moderat zu senken, aber das Instrumentarium, das der Bund den Kantonen gewährt, vollständig zu nutzen.

Mit wie hohen Steuerausfällen rechnen Sie bei Ihrem Kanton, bei Ihren Gemeinden im Kanton?

Wir rechnen mit einem dynamischen Modell, das mit verschiedenen Annahmen arbeitet (unter anderem Verhalten der Unternehmen, der anderen Kantone und des Auslandes). Unter Einschluss der kantonalen Umsetzungsvorlage kommen wir damit bei den Mindererträgen auf eine Spannweite von 296 bis 339 Millionen Franken für den Kanton und 373 bis 429 Millionen Franken für die Gemeinden.

Würden wir nur die obligatorischen Massnahmen des Bundes vollziehen – also ohne Zusatzinstrumentarium und ohne Gewinnsteuersenkung –, dann wären die entsprechenden Bandbreiten 261 bis 345 Millionen Franken für den Kanton und 241 bis 343 Millionen Franken für die Gemeinden.

Welche zusätzliche Steuerbelastung kommt in Ihrem Kanton auf die natürlichen Personen zu?

Wie die Gemeinden reagieren werden, können wir nicht sagen. Der Regierungsrat hat aber angekündigt, dass die USR III auf kantonaler Ebene nicht zu einer höheren Belastung der natürlichen Personen führen soll, sondern dass die Beträge im Rahmen der normalen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Wie will Ihr Kanton die Gemeinden und Städte entlasten?

Der Regierungsrat hat in Aussicht gestellt, dass er rund die Hälfte des zusätzlichen Anteils an der direkten Bundessteuer via kantonsinternen Finanzausgleich den Gemeinden zukommen lässt, etwa 70 bis 100 Millionen Franken. Zusammen mit allen Gegenfinanzierungen (auch höhere Erträge aus Dividendenbesteuerung) mindern sich die oben erwähnten Mindererträge somit netto auf 171 bis 249 Millionen Franken beim Kanton und 288 bis 319 Millionen Franken bei den Gemeinden.

Warum sind die Finanzverantwortlichen in Ihrem Kanton gegen oder für die Abstimmungsvorlage?

Die Abschaffung der Statusbesteuerung ist zwingend. Die Vorlage des Bundes ist für den Kanton Zürich mit seiner speziell herausfordernden Ausgangslage massgeschneidert. Mit den Zusatzinstrumenten kann er einem grossen Teil der Statusgesellschaften entgegenkommen und vermeiden, dass diese auf einen Schlag zwei- bis dreimal so viele Steuern bezahlen müssen wie heute. Würden die Statusgesellschaften nicht entlastet, würden sie in grosser Zahl wegziehen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Vorlage mit der von ihm beschlossenen Fokussierung auf forschungsintensive Unternehmen zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zürich führen wird.

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