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Solothurner Gesundheitsgesetz Widerstand gegen Altersbeschränkung bei Ärzten

Die Reaktionen auf das neue Gesundheitsgesetz zeigen eine breite Zustimmung – aber auch einiges an Widerstand.

Die Ausgangslage: Die Solothurner Regierung will das 18-jährige kantonale Gesundheitsgesetz modernisieren. Dazu hat sie das Gesundheitsgesetz grundlegend überarbeitet. Vieles wird dabei an bestehende Bundesgesetze angepasst.

Das neue Gesetz: Die Solothurner Regierung schickte über 30 Seiten Gesetzesparagrafen in die Vernehmlassung, die Themen umfassen das gesamte Gesundheitssystem. Es gibt Gesetzes-Artikel zu Ärzten, Spitälern, Zahnärzten, Tierärzten, aber auch zu Themen wie Prävention, Palliative Care oder Tabakprävention.

Mehrere Ärzte beim Operieren
Legende: Die Solothurner Parteien sind mit den meisten Vorschägen der Regierung zum Gesundheitsgesetz einverstanden. SRF

Breite Zustimmung: Mit den meisten Vorschlägen der Regierung sind die Parteien einverstanden. Als Beispiel sei der Grundsatz «ambulant vor stationär» bei Operationen im Spital genannt, den alle Parteien begrüssen. Ebenfalls begrüsst wird die Wahlfreiheit beim Schulzahnarzt. Oder die Anhebung des Mindestalters bei Zigarettenkäufen von 16 auf 18 Jahre, wobei dies vom Bund wahrscheinlich sowieso bald so vorgegeben wird.

Klare Ablehnung: Fast alle Parteien sprechen sich gegen die vorgeschlagene Altersbeschränkung von 70 Jahren bei Ärzten aus. Heute seien viele Personen fit und könnten lange arbeiten, ausserdem gebe es bereits heute einen Ärztemangel. CVP und SP möchten die Altersbeschränkung deshalb bei 75 Jahren festlegen, die FDP ist ganz gegen eine Altersguillotine.

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Wie stehen die Chancen des Gesetzes im Parlament?
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 28.02.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 28 Sekunden.

Einen schweren Stand hat auch die Einführung einer Notfall-Pflicht für Tierärzte. Dies müsse nicht gesetzlich festgelegt werden, finden die Parteien. Die Tierärzte könnten sich selbst organisieren.

Umstrittene Bewilligungen: Dazu zählt etwa die vorgeschlagene Bewilligungspflicht für Praxis-Assistentinnen. Die Kantonsregierung möchte damit eine Übersicht haben, damit die Notfallpläne besser organisiert werden können. FDP und SVP finden dies sei nicht Aufgabe des Kantons und führe bloss zu mehr Bürokratie.

Ebenfalls umstritten ist die vorgeschlagene Betriebsbewilligung für Krankentransporte. Eine solche Bewilligung soll es nur geben, wenn ein «entsprechender Versorgungsbedarf» besteht. Dies würde private Anbieter gegenüber Spitälern benachteiligen finden CVP, FDP und SVP. Sie fordern eine Anpassung oder gar das Streichen des Artikels. Die Grünen finden diesen Artikel dagegen sogar vorbildlich und möchten den «Versorgungsbedarf» auch gleich auf andere Bereiche im Gesundheitswesen anwenden.

Die Zukunft: Nun wird die Solothurner Regierung die Antworten auswerten und das Gesetz anpassen. Noch in diesem Jahr soll die Vorlage in den Kantonsrat kommen und wenn möglich am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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