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Nein-Parolen zum Terrorismus-Gesetz
Aus Tagesschau vom 13.04.2021.
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Referendum Anti-Terror-Gesetz: Nein-Komitee kritisiert vage Definitionen

  • Vertreterinnen und Vertreter von Jungparteien und der Piratenpartei, der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes und Amnesty International Schweiz bezeichnen das Anti-Terror-Gesetz aufgrund sehr vager Definitionen als Willkür-Gesetz.
  • Sie bilden das Nein-Komitee zum Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).
  • Über das Referendum gegen das PMT-Gesetz wird am 13. Juni abgestimmt.

Wie Virginie Cavalli von den Jungen Grünliberalen Schweiz am Dienstag laut Presseunterlagen vor den Medien erklärte, bilden die sehr vagen Definitionen von «potenziellen Terroristen» und «terroristischen Aktivitäten», die das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) enthält, die Grundlage für die Verhängung strenger Massnahmen, die die Freiheit einschränkten.

Strafbar ohne konkrete Beweise

Die blosse Androhung einer Straftat oder «das Verbreiten von Angst» könne von den Behörden als strafbar angesehen werden, ohne dass konkrete Beweise vorgelegt werden müssten, stellte die Anwältin fest. Das Gesetz öffne damit der Willkür Tür und Tor. Die Unschuldsvermutung werde durch eine Gefährlichkeitsvermutung ersetzt.

Juso-Präsidentin Ronja Jansen sprach von einem «Willkür-Gesetz», das jeden zur Terroristin oder zum Terroristen erklären könne. Bei einem Ja zum Gesetz würden die Schweiz nicht mehr garantierte Menschenrechte und unumstössliche Grundsätze des Rechtsstaats von einem autoritären Polizeistaat unterscheiden, sondern nur der einfache Glaube daran, dass die Behörden das Gesetz nicht wörtlich umsetzten, erklärte Jansen.

Kritik an Massnahmen gegen Zwölfjährige

Kritisiert wurde von den Gegnern des Gesetzes insbesondere auch, dass damit Massnahmen gegen Minderjährige im Alter von lediglich zwölf Jahren verhängt werden könnten und damit Schutzmassnahmen für Kinder wegfallen würden. Philip Jaffé vom UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child) bezeichnete es als äusserst besorgniserregend, der Polizei zu erlauben, ohne vorliegende Straftat ab einem Alter von zwölf Jahren einzugreifen. Wenn es Bedenken, aber keine Straftaten gebe, sollten nur die Kinderschutzbehörden aktiv werden.

Amnesty International hatte sich bereits im Vernehmlassungsverfahren und während der Parlamentsdebatten deutlich gegen das Gesetz ausgesprochen. Alicia Giraudel von Amnesty International Schweiz betonte, dass eine aus strafrechtlicher Sicht unbescholtene Person von der Bundespolizei (Fedpol), die über einen extrem grossen Ermessensspielraum verfüge, als potenziell gefährlich eingestuft werde. Die breite Definition von Terrorismus sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

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Aus dem Archiv: Kritik am Anti-Terror-Gesetz
Aus Rundschau vom 16.09.2020.
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Tagesschau, 13.04.2021; 19:30 Uhr;

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