Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Wirtschaft SP-Vorstoss sorgt für Unruhe in der Immobilien-Branche

Seit Jahrzehnten legt die Lex Koller Personen im Ausland Zügel an beim Erwerb von Schweizer Immobilien. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran will den Spielraum verkleinern. In der Branche beginnt man zu verstehen, was das bedeuten würde – und macht sich Sorgen wegen einer allfälligen Dekotierung.

«Wir haben in den letzten Jahren im Rahmen der Lex Koller die Schleusen geöffnet für das internationale Anlagekapital, für Gewerbe-Immobilien und für börsenkotierte Immobilien-Gesellschaften», sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Sie will das Gesetz, das den Schweizer Boden «vor Überfremdung schützen» soll, in eine frühere, strengere Form zurückbringen – und dazu in mehreren Punkten verschärfen.

Video
Jacqueline Badran über ihre Absichten
Aus ECO vom 31.03.2014.
abspielen. Laufzeit 35 Sekunden.

Darin erhält sie breite politische Unterstützung. Bundes- und Nationalrat haben die Vorstösse bereits abgesegnet, kommenden Donnerstag wird sich die Rechtskommission des Ständerates damit befassen.

Jacqueline Badran ist mit ihrem Anliegen in kurzer Zeit weiter gekommen, als der Immobilien-Branche lieb ist. Dort ist man sich inzwischen bewusst geworden, dass die Gesetzes-Änderungen merkliche Auswirkungen hätten.

Zwei Punkte sollen für Investoren aus dem Ausland nur noch mit Bewilligung möglich sein:

  • der Kauf von Schweizer Gewerbe-Immobilien zu Anlage-Zwecken
  • die Beteiligung an Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobilien-Gesellschaften

Jacqueline Badran plant, dass dieser zweite Punkt nicht nur bewilligungspflichtig, sondern in einem nächsten Schritt unmöglich werden soll.

Immobilien-Unternehmen vor Dekotierung?

Besonders letzterer Punkt träfe Firmen wie Swiss Prime Site oder PSP empfindlich. Luciano Gabriel, CEO des Immobilien-Unternehmens PSP, dessen Aktien zu 46 Prozent im Ausland gehalten werden, spricht gegenüber «ECO» von einer «Katastrophe». Man könnte «durch den Ausschluss von ausländischen Investoren die Börsenkotierung nicht mehr aufrechterhalten.» Es sei schwerlich möglich, zu überprüfen, ob ein In- oder Ausländer Anteile kaufe – oder es würde so kostspielig, dass der Börsenhandel nicht mehr in Frage käme.

Video
Luciano Gabriel über seine grösste Sorge angesichts der Motionen
Aus ECO vom 31.03.2014.
abspielen. Laufzeit 23 Sekunden.

Am Ende träfe es laut Luciano Gabriel genau jene, die Jacqueline Badran zu schützen gedenkt: die Schweizer Investoren, namentlich die Schweizer Pensionskassen. Dieser Ansicht ist auch der Pensionskassen-Verband Asip, wie er gegenüber «ECO» mitteilt: Er lehnt Badrans Vorstösse ab.

Für Jacqueline Badran geht es um eine grundsätzliche Frage: «Sollen Boden und Immobilien denen vorbehalten sein, die hier leben, die hier geschäften, hier Steuern bezahlen? Oder wollen wir unsere Immobilien dem globalisierten spekulativen Finanzkapital freigeben?»

Lex Koller – Gesetz zwischen Aktualität und Ausmusterung

Seit 1961 gibt es Vorschriften über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG): Sie hiessen Lex von Moos, 1974 Lex Furgler und schliesslich 1985 Lex Friedrich – dann erstmals in Form eines Bundesgesetzes.

Ab 1997 erfuhr das Gesetz mehrere Lockerungen. Die Lex Koller nahm einen ganzen Bereich aus: Geschäfts-Liegenschaften waren neu zugänglich für Personen im Ausland, auch als Investitions-Objekte. 2005 erforderte schliesslich der Erwerb von Aktien an einer börsenkotierten Immobilien-Gesellschaft keine Bewilligung mehr.

2007 war die Lex Koller praktisch bedeutungslos geworden. Der Bundesrat sprach sich für deren Abschaffung aus. Im Parlament waren die Meinungen gespalten. Die Räte gaben die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Die Lex Koller blieb vorerst in Kraft.

Nur fünf Jahre später die Kehrtwende: Für den Bundesrat galt das Gesetz nun als einzig wirksames Instrument gegen die steigende Immobilien-Nachfrage nach der Finanzkrise. 2013 stoppte das Parlament daraufhin die Abschaffung der Lex Koller. Die Vorstösse Jacqueline Badrans könnten ihr jetzt eine nie dagewesene Strenge verleihen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel