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Skandal um Steuertricks betrifft auch die Schweiz
Aus Rendez-vous vom 18.10.2018. Bild: Keystone
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Tricksereien mit Dividenden Milliarden mit doppelten Steuergutschriften kassiert

Die sogenannten Cum-ex-Geschäfte waren in den Nullerjahren weiter verbreitet als angenommen. Das zeigt eine internationale Recherche.

Es geht um Milliardenbeträge: Allein in Deutschland soll der Fiskus um über 30 Milliarden Euro geprellt worden sein. Das rechnet ein internationales Netzwerk von Journalistinnen und Journalisten aus 19 Medienhäusern heute vor, gestützt auf eine monatelange europaweite Recherche.

Betroffen sind neben Deutschland auch Frankreich, Italien, Dänemark, Belgien und weitere Länder Europas. Insgesamt sollen Banker, Anwälte und Investoren die Finanzämter dieser Staaten um über 55 Milliarden Euro gebracht haben, schreibt das Schweizer Onlinemagazin «Republik», das mitrecherchiert hat.

Steuerbehörden verloren den Überblick

Diese 55 Milliarden Euro sind deutlich mehr als bisher angenommen. Höflich formuliert ging es bei diesen Tricks um «Steueroptimierung»: Die Investoren schoben Aktien just rund um den Stichtag der Dividendenausschüttung rasant unter mehreren Beteiligten hin und her, auch über Landesgrenzen hinweg.

Auch Finanzplatz Schweiz involviert

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Die Zürcher Kantonalbank hat zugegeben, dass sie zwischen 2004 und 2006 in solche Geschäfte verwickelt war. Sie hat der Steuerverwaltung Geld zurückbezahlt. Auch die Namen der beiden Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS tauchen in den Cum-Ex-Files auf. «Der Schweizer Fiskus ist aber wahrscheinlich deutlich weniger zu Schaden gekommen als jener in anderen Ländern», sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Klaus Ammann. Dies, weil die Rechtslage hier früher geklärt wurde als andernorts: Dass die Steuerbehörden eine Gutschrift nicht zweimal auszahlen müssen, hat das Bundesgericht 2007 festgehalten und 2015 bestätigt.

So verloren die Steuerbehörden den Überblick darüber, wer eigentlich welches Wertpapier wann genau besessen hatte, sprich wer Anspruch auf welche Steuerrückzahlung hatte. Die unterschiedlichen Investoren forderten dreist dieselben Steuerrückvergütungen parallel – sprich mehrfach – ein. Und die Steuerbehörden zahlten, mangels Übersicht.

Viele dieser Transaktionen gehen auf die Nullerjahre zurück. Doch die Folgen für die Staatskassen werden erst jetzt sichtbar.

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