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Weko-Vizedirektor Patrik Ducrey im Interview
Aus News-Clip vom 28.06.2017.
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Unzulässige Geschäftspraktiken Die Folgen des Google-Urteils für die Schweiz

Entscheide der europäischen Wettbewerbsbehörde haben auch für die Schweiz eine grosse Bedeutung, sagt der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey.

SRF News: Die europäische Wettbewerbsbehörde hat bei Google unzulässige Geschäftspraktiken festgestellt. Geht die schweizerische Wettbewerbskommission auch gegen diese Praktiken vor?

Patrik Ducrey: Wir hatten im Oktober 2015 ebenfalls eine Vorabklärung gegen Google eröffnet. Wir haben diese aber sistiert, weil wir den Entscheid der EU-Kommission abwarten wollten.

Stellt die Weko also ihr eigenes Verfahren ein, wenn die europäische Wettbewerbsbehörde in gleicher Sache tätig wird?

In diesem Fall sind wir davon ausgegangen, dass das EU-Verfahren auch für uns eine Lösung herbeiführen könnte und wir deshalb für die im Vergleich zur EU kleine Schweiz nicht notwendigerweise ein separates Verfahren durchführen müssen.

Ist diese Form der Zusammenarbeit gebräuchlich?

Wir haben ein Zusammenarbeitsabkommen mit der europäischen Wettbewerbsbehörde. Wir können Fragen gemeinsam erörtern und Informationen austauschen. Gerade im Fall von Google standen wir regelmässig in Kontakt und informierten uns über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Sind die von der EU nun gebüssten Google-Geschäftspraktiken in der Schweiz ebenfalls gesetzeswidrig?

Das kann ich so nicht sagen, weil wir das nicht abschliessend beurteilt haben. Doch die gesetzlichen Bestimmungen für die Prüfung eines Missbrauchs von Marktbeherrschung sind im EU-Recht ähnlich ausgestaltet wie im schweizerischen Recht. Deshalb können wir davon ausgehen, dass das Verhalten von Google wahrscheinlich auch hierzulande unzulässig ist.

Wie beurteilt denn die Weko die nun ausgesprochene Massnahme gegen Google und was unternimmt die Weko in dieser Sache weiter?

Wir warten das schriftliche Urteil ab, um die genauen Massnahmen der EU zu analysieren. Für das weitere Vorgehen ist entscheidend, ob Google diese Massnahmen umsetzt und sein Verhalten anpasst oder den Fall weiterzieht. Sollte Google seine Praktiken anpassen, gehen wir davon aus, dass dies auch in der Schweiz getan würde.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der EU-Busse für die Google-Nutzer in der Schweiz?

Im Moment ergeben sich keine Konsequenzen. Die verhängte Busse geht in die Kasse der EU und kommt nicht den Verbrauchern zu Gute.

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Weko und Google
Aus Tagesschau vom 27.06.2017.
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Welchen Einfluss haben EU-Wettbewerbsentscheide generell für die Schweiz?

Wegen der ähnlichen Gesetzesbestimmungen gegen Wettbewerbsabreden und gegen den Missbrauch von Marktbeherrschung haben die Entscheide der EU-Wettbewerbsbehörde eine grosse Bedeutung für uns.

Gab es bereits ähnliche Fälle wie Google?

Vor etwas mehr als zehn Jahren gab es zum Beispiel den Fall Microsoft. Damals stellte die EU bei Microsoft einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung fest. Wir konnten auf ein Verfahren verzichten, weil Microsoft sein Verhalten auch in der Schweiz entsprechend anpasste.

Das Gespräch führte Keto Schumacher.

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