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Zentralschweiz FDP Nidwalden empfiehlt «Nein» zur eigenen Verfassungsinitiative

Hitzige Diskussionen an der letzten FDP-Versammlung: Die Delegierten stritten über ihre eigene Volksinitiative. Diese will in der Verfassung ein Ablaufdatum für Gesetze verankern. Schliesslich fassten die Partei-Vertreter mit 28 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen die Nein-Parole.

Die Initiative, welche innerhalb der FDP die Gemüter erhitzt hat, heisst mit vollem Namen «Volksinitiative zur Änderung der Verfassung des Kantons Nidwalden betreffend die zeitliche Befristung von Gesetzen». Lanciert wurde das Begehren von Exponenten der FDP zusammen mit solchen der SVP.

Die Initiative will, dass sich das Parlament bei jedem Gesetz überlegen muss, ob dieses auf längstens zehn Jahre befristet werden solle oder nicht. Eine Verlängerung des Gesetzes solle nur möglich sein, wenn eine Überprüfung dafür eine Notwendigkeit ergebe.

Uneinigkeit unter Juristen

Die Initianten hoffen, dass mit dem neuen Verfassungsartikel die Regulierungsdichte abnehmen werde. Davon ist auch Ruedi Waser überzeugt – er ist Mitglied des Initiativkomitees und am Parteitag letzten Mittwoch als Präsident der FDP Nidwalden abgetreten.

Audio
Gespaltene Haltung der FDP zur eigenen Initiative (02.09.2016)
03:07 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 7 Sekunden.

An jenem Abend wurde Waser von den Parteimitgliedern überrascht: Die Delegierten fassten mit 28 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen die Nein-Parole zur eigenen Initiative. Es sei eine hitzige Diskussion über das Thema entstanden, vor allem zwischen Juristen, so Ruedi Waser gegenüber Radio SRF.

Uneinigkeit zwischen Parlament und Regierung

«Im Vorfeld mussten wir nicht im Entferntesten solche Diskussionen führen,» sagt Waser. Aus seiner Sicht war es schlussendlich ein «Zufallsentscheid», der gefällt wurde, nachdem die Diskussion abgebrochen worden war.

Das Parlament hat die Volksinitiative unterstützt, die Kantonsregierung lehnt sie dagegen ab. Die Begründung: Der Verfassungsartikel sei unnötig, weil Gesetze schon heute einfach befristet werden könnten. Das vorgesehene Prozedere mache zudem den Gesetzgebungsprozess aufwendiger.

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