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Digital Uber: Gerichtsentscheid stellt Geschäftsmodell in Frage

Eine Chaufferin verklagte den Fahrdienstvermittler Uber, weil sie überzeugt war, den Status einer Angestellten zu haben – und damit ein Recht auf höhere Entschädigung. Ein Gericht in Kalifornien hiess ihre Forderung gut. Das könnte Uber noch empfindlich treffen.

Ann Berwick fuhr 2014 während etwa acht Wochen für den Fahrvermittlungsdienst Uber. Das Start-up-Unternehmen aus San Francisco wies ihr mit Hilfe einer App Fahrgäste zu. Für die Chauffeuse waren es intensive Wochen: Zwischen 60 und 80 Stunden habe sie gearbeitet, erzählte sie der «New York Times». Uber entschädigte ihre Einsätze mit total 11'000 Dollar.

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Cheuffeurin klagt gegen Uber (SRF 4 News)
03:14 min
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Das war der ehemaligen Unternehmerin nicht genug. Sie klagte gegen Uber und verlangte vom Start-up die Vergütung von Spesen wie Benzin, Reparatur und sonstige Kosten. Berwick war überzeugt, dass ihr diese Entschädigung zusteht: Juristisch gesehen sei sie in einem Quasi-Anstellungsverhältnis und nicht bloss Vertragsnehmerin.

Von der Erotik-Unternehmerin zur Chauffeurin

Die ehemalige Betreiberin einer Telefon-Sex-Firma weiss, wovon sie spricht, da sie früher selbst mit Vertragspartnern arbeitete. In einem Interview mit Reuters erzählte Berwick, dass ihr diese Erfahrung im Prozess gegen Uber zu Gute kam.

Nach kalifornischem Recht sind Arbeitende dann Angestellte, wenn das Unternehmen einen bestimmten Grad an Kontrolle über die Arbeit ausübt. Das Gericht sah das im Fall von Berwick gegeben, da Uber «in jeden Aspekt des Betriebsablaufes involviert ist», wie es im Urteil festhielt. Der «Californian Labor Comissioner» – das amerikanische Pendant zum Arbeitsgericht – verpflichtet Uber deshalb zur Zahlung von 4'152.20 Dollar an Ann Berwick.

Folgen für Uber ungewiss

Noch hält sich der Schaden für Uber in Grenzen. Das Gericht hält lediglich fest, dass es sich im Falle von Ann Berwick um eine Angestellte und nicht um eine Vertragspartnerin handelt. Für alle anderen Uber-Fahrerinnen und -Fahrer trifft das zur Zeit aber noch nicht zu – rechtlich gesehen.

Uber hat dennoch umgehend Berufung eingelegt, denn das Unternehmen will kein Risiko eingehen. Müsste das Start-up-Unternehmen künftig einen Teil seiner Partner und Partnerinnen wie Angestellte entschädigen, so kämen gewaltige Zusatzkosten auf die Firma zu, die weltweit stark expandiert.

Ein Fall unter vielen

Das kalifornische Unternehmen ist mittlerweile in 300 Städten auf der ganzen Welt präsent. Laut dem Gründer und CEO Travis Kalanick schliessen sich jeden Monat Hunderttausende von Chauffeurinnen und Chauffeure dem Fahrdienstvermittler an.

Das bleibt nicht ohne Konsequenzen: Überall, wo Uber aktiv wird, wirbelt das Unternehmen den lokalen Taximarkt durcheinander. Die betroffenen Firmen wehren sich, oft mit juristischen Mitteln. Uber ist deshalb auf der ganzen Welt in unzählige Gerichtsverfahren verwickelt; in der Schweiz ist ein Rechtstreit zwischen Genfer Taxiunternehmen und Uber vor Bundesgericht hängig. Der Fall Berwick ist da nur einer von vielen.

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