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Aktuell Warum du dein Kind nicht «Penis» nennen darfst

Sie heissen «Poppy Honey Rosie», «Daisy Boo Pamela», «Petal Blossom Rainbow» und «Buddy Bear Maurice»: die Kinder von Starkoch Jamie Oliver! Seit kurzem ist sein fünftes Kind auf der Welt, das wohl nicht weniger ausgefallen heissen wird. Wir fragen uns: Sind solche Namen auch in der Schweiz erlaubt?

Die einzige Regel in der Schweiz

Spätestens drei Tagen nach der Geburt muss ein neugeborenes Kind in der Schweiz einen Namen tragen. Genau so lange hat man Zeit, um ebendiesen beim Zivilstandsamt zu melden. Dabei gibt es nur eine Regel:

Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte weist Vornamen zurück, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.
Autor: Art. 37 Abs. 3 eidg. ZStV

Roland Peterhans

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Legende: Bildquelle: CLA

Roland Peterhans ist Leiter des Zivilstandsamt in Zürich und Präsident des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen.

Jedes Zivilstandsamt, beziehungsweise jeder Beamte entscheidet somit nach eigenem Ermessen, ob ein Name die Interessen des Kindes verletzt:

«Das Kind gehört ja den Eltern und nicht dem Staat», erklärt Roland Peterhans, der Leiter des Zürcher Zivilstandsamts, dieses lockere Gesetz.

Dass Anträge abgelehnt werden, sei aber selten: «Die meisten Eltern geben ihren Kindern sowieso im weitesten Sinne normale Namen», entschärft er.

Wir wollten es genauer wissen. Was, wenn nicht?!

Darf ich mein Kind «Penis» nennen?

Angenommen ein Paar will sein Kind «Penis» nennen und behauptet, dies bedeute bei den Navajo-Indianern «der, der mit den roten Pflanzen tanzt.»

Ich finde, das darf man in der Schweiz nicht eintragen.

«Wenn ich nein sage, dann verletze ich zwar die Eltern aber wenn ich ja sage, dann tue ich dem Kind keinen Gefallen», meint Peterhans. Schlussendlich lebe dieses Kind in der Schweiz, wo «Penis» nun mal das bedeute, was es hier bedeutet.

Darf ich mein Kind «Ivette Vögele» nennen?

Wenn die Konstellation aus Vor- und Nachnamen zweideutig erscheint, wird es angeblich schon schwieriger.

Das kann man fast nicht ablehnen.

«Natürlich stellt sich hier die Frage, ob man es mit oder ohne Familiennamen betrachtet», so Peterhans. «Ivette» im Allgemeinen verletze die Interessen des Kindes definitiv nicht, also müsste man es wohl bewilligen. «Ich würde aber ganz klar mit den Eltern reden und nachfragen, ob das wirklich ihr Wunsch ist.»

Darf ich meine Tochter «Gerold» nennen?

Gemäss Verordnung musste das Geschlecht im Namen früher klar erkennbar sein. Heute liegt die Beurteilung in solch einem Fall aber wieder klar im Ermessen des Zivilbeamten:

Für mich verletzt es die Interessen des Kindes.

Roland Peterhans ist der festen Überzeugung, dass ein reiner Bubennamen für ein Mädchen ungeeignet sei - und umgekehrt. «Ich würde den Antrag ablehnen.»

Darf ich ein Fragezeichen verwenden?

Bindestriche und Sonderzeichen, die durch eine andere Sprache bedingt sind, wie etwa bei «Marie-Hélène», kennen wir längst. Aber was, wenn ich auf einmal ein Fragezeichen in den Namen schmuggeln will?

Das verstösst nun wirklich gegen die Interessen des Kindes.

Wenn das Kind jedes mal darauf hinweisen muss, dass sein Name noch ein Fragezeichen enthält, dann entspräche das nicht mehr dem, was wir unter einem Vornamen verstehen, argumentiert Peterhans. «Was soll man damit überhaupt ausdrucken wollen?»

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