Nein, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Ein Kauf oder eine Bestellung an einer Messe ist ein ganz normaler Einkauf und fällt nicht unter einen Haustürkauf.
Die Rechtsfrage: Einkaufen an einer Messe
Wenn man bei einem Marktstand ein Produkt bestellt, kann man später diese Bestellung annullieren?
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