Hütet ein Spitzensportler das Krankenbett, ist bei der Wahl seiner Heilmethoden Vorsicht geboten. Vor jeder möglichen Medikamenteneinnahme muss sich die Athletin oder der Athlet vergewissern, dass das Präparat nicht auf der Doping-Liste steht. Sonst droht – auch ohne böse Absichten – eine lange Sperre.
Die Liste mit den verbotenen Substanzen wird jedes Jahr neu von der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) herausgegeben. Experten aus der ganzen Welt schlagen Änderungen vor. Nach einer Vernehmlassung, an der alle nationalen Anti-Doping-Organisationen beteiligt sind, wird die Liste Ende September veröffentlicht. Gültig ist sie ab dem 1. Januar.
Von drei Kriterien abhängig
Ob ein Mittel auf die Liste kommt, ist gemäss Samuel Quinche, stellvertretender Direktor von Swiss Sport Integrity, von drei Kriterien abhängig:
- Ist die Substanz (potenziell) leistungsfördernd?
- Ist die Substanz (potenziell) gesundheitsgefährdend?
- Wird bei Einnahme der Substanz der «Sportsgeist» verletzt?
Treffen zwei von drei Kriterien zu, kommt das Mittel auf die Doping-Liste.
Das Rad wird bei den jährlichen Anpassungen für gewöhnlich aber nicht neu erfunden. Meistens geht es um kleine Änderungen, so werden beispielsweise Grenzwerte neu definiert, sprich ab welcher Menge der verbotenen Substanz im Körper von einem Dopingvergehen gesprochen werden kann.
Warum Alkohol vor einigen Jahren von der Doping-Liste gestrichen wurde und warum Cannabis wohl verboten bleiben wird, erfahren Sie im Audio-Beitrag oben.