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Wer darf heiraten? Die Realität überholt das Eherecht.
Keystone
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Gesellschaft auf der Überholspur

Als sowohl der Nationalrat wie der Ständerat 1907 einstimmig das eidgenössische Zivilgesetzbuch verabschiedeten, herrschte in Sachen «Familienmodell» weitgehend ein Konsens: Die Ehe war da, um Kinder zu gebären, der Mann war das Haupt der Gemeinschaft.Dieser gesellschaftliche Konsens begann in den 1950er-Jahren zu bröckeln. Grosse Revisionen am Zivilrecht, Scheidungsrecht, Eherecht und Adoptionsrecht waren nötig. Doch als die endlich fertig waren, hatte die Realität das Recht schon wieder überholt. Wie weiter?Ein Gespräch mit David Rüetschi, Leiter Zivilrecht im Bundesamt für Justiz.

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