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Vorsicht: Pflanzen-Töpfe dürfen die Gewichtsauslastung des Balkons nicht überschreiten.
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Balkon-Regeln

Im Sommer ist der Balkon ein schmuckes Zimmer an der frischen Luft. Umso mehr möchte man es sich gemütlich einrichten. Je nach Mietvertrag und Verwaltung ist jedoch nicht alles erlaubt. Mit ein paar Regeln und gegenseitiger Rücksichtnahme unter Nachbarn bleibt das Balkonleben friedlich.

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Grundsätzlich gebe es keine Vorschriften, was man auf dem Balkon darf und was nicht, sagt Ruedi Spöndlin, Rechtsberater vom Mieterverband. Es sei denn, es hat einen sachlichen Grund: «Ein altes Bauernhaus im Emmental zum Beispiel steht unter Denkmalschutz. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass man ausschliesslich Geranien auf dem Balkon hat, weil es ein repräsentatives Gebäude ist.»

Die wichtigsten Balkon-Regeln:

  • Holzkohlegrill auf dem Balkon: Solange die anderen Nachbarn nicht mit Rauch belästigt werden, darf man seine Grillmeister-Künste zeigen. Ein generelles Grillverbot ist unzulässig. Der Vermieter darf aber Holzkohlegrills verbieten und Elektro- oder Gasgrills vorschreiben.
  • Auch bei Pflanzen gilt: Sie dürfen die anderen Bewohner nicht belästigen. Achten Sie darauf, dass Kletterpflanzen nicht auf die anderen Balkone rüberwachsen. Bei schweren, grossen Töpfen sollte man sich bei der Verwaltung bezüglich Gewichtsauslastung des Balkons informieren.
  • Rauchen und Partyfeiern sind erlaubt: Aber auch hier gilt das Prinzip der Rücksichtnahme und des gesunden Menschenverstands. Ab 22 Uhr gelten Nachtruhe und Zimmerlautstärke, auf dem Balkon die Tischlautstärke.
  • Montieren von Sichtschutz: Prinzipiell erlaubt, er sollte jedoch nicht über den Balkon hinaus hängen oder gar zum Nachbarn rüberschwappen.

Allgemein ist es wichtig, die Hausordnung zu beachten. Je nach Wohnhaus gibt es unterschiedliche Auflagen.

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