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Angestellte im Dilemma
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Angestellte im Dilemma

Der EuroAirport Mulhouse befindet sich auf französischem Boden, darum würde nach dem Territorialprinzip eigentlich auch französisches Recht gelten. Im Schweizer Sektor mit den dort ansässigen Firmen hat sich allerdings hiesiges Arbeits- und Steuerrecht etabliert. Seit aber ein Gericht in Colmar festgehalten hat, dass auch für den Schweizer Sektor französisches Arbeitsrecht angewendet werden müsse, besteht eine grosse Unsicherheit. Geklärt wird die Frage noch auf Staatsebene. Angestellte dürften sich dabei fragen: Was ist eigentlich besser, Schweizer Lohn oder die französische 35-Stunden-Woche? Gedanken eines Check-In-Mitarbeiters.

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