Verwahrung - das Bundesgericht setzt ein Zeichen
Immer wieder heisst es «Kuscheljustiz», wenn das Bundesgericht die Verwahrung verurteilter Straftäter ablehnt. Das Bundesgericht ist aber nicht grundsätzlich gegen Sicherheitsverwahrungen, wie ein aktueller Fall aus dem Kanton Zürich zeigt.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen