Die Schülerinnen und Schülern am Berufsbildungszentrum des Kantons Schaffhausen (BBZ) dürften grosse Augen gemacht haben als sie beim Schulstart nach den Sommerferien über die neuen Absenzregelungen informiert wurden: Neu gebe es am BBZ pro unentschuldigt verpasste Lektion eine Busse von 50 Franken.
Bei bis zu zehn Lektionen pro Tag kommt man also auf bis zu 500 Franken Busse. «Das ist ein halber Monatslohn», beklagt sich ein 18-jähriger Lehrling gegenüber «Espresso».
Kanton steht zum Entscheid
Auf Anfrage gibt sich der Schaffhauser Erziehungsdirektor Christian Amsler wenig überrascht: «Wir haben damit gerechnet, dass die neue Regel bei gewissen Leuten für Stirnrunzeln sorgen könnte.»
Amsler hält aber fest: «Das Aufsichtsgremium des BBZ hat den Entscheid zur Verschärfung sehr eindeutig gefällt – und wir stehen dahinter.»
Es sei vor allem darum gegangenen, einen gesellschaftlichen Trend zu stoppen. Verbindlichkeiten würden immer mehr zu Unverbindlichkeiten. So hätten «unentschuldigte Absenzen in letzter Zeit zugenommen».
Für Amsler ist die Botschaft an die Jugendlichen klar: Unentschuldigt fehlen gehe mit fadenscheinigen Ausreden einfach nicht. «Wer A sagt, sagt auch B.»
Vergleichsweise streng
Tatsächlich gibt es an diversen Berufsfachschulen Bussen für unentschuldigte Absenzen. Die neuen Regeln am BBZ Schaffhausen sind vergleichsweise streng: In den Kantonen Aargau und Solothurn zum Beispiel sind bis zu 20 Franken Busse pro unentschuldigt verpasste Lektion möglich. Im Kanton St. Gallen können Berufsschulen bis zu 300 Franken pro Tag verlangen.
Andere Kantone verzichten ganz auf Bussen: So etwa Basel-Stadt und Zürich. Dort bleibt es im Fall einer unentschuldigten Absenz bei einer mündlichen oder schriftlichen Mahnung – und unter Umständen wird der Lehrbetrieb informiert.
Schulzeit ist Arbeitszeit
Das Absenzwesen an den Schulen ist, wie die Beispiele oben zeigen, kantonal geregelt. Im Bundesgesetz über die Berufsbildung ist lediglich festgehalten, der Unterricht an der Berufsfachschule sei obligatorisch.
In den kantonalen Verordnungen ist dann geregelt, wie die Schulen mit unentschuldigten Absenzen umzugehen haben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Berufsschüler arbeiten in einem Lehrbetrieb; und der Unterricht an der Berufsschule gilt entsprechend als Arbeitszeit. Schulabsenzen müssen daher in der Regel auch vom Lehrbetrieb bestätigt werden.
Kritik vom Bildungsexperten
Der Präsident Berufsbildung Schweiz Daniel Thommen findet die Massnahme der Schaffhauser Berufsschule fragwürdig. Die Bussen seien unverhältnismässig hoch. «Wenn man die 500 Franken ins Verhältnis setzt zu anderen Bussen, dann ist das doch ziemlich deftig.»