Zum Inhalt springen

Header

Video
Zugunglück Bad Aibling: Prozess gestartet
Aus Tagesschau vom 10.11.2016.
abspielen. Laufzeit 49 Sekunden.
Inhalt

International Bad Aibling: Fahrdienstleiter legt Geständnis ab

12 Tote und 89 Verletzte: Das Zugunglück von Bad Aibling vom 9. Februar ist eines der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der angeklagte Fahrdienstleiter hat zum Prozessauftakt schwere Fehler eingeräumt.

Im Deutschland ist heute der Prozess um die Verantwortung für das Zugunglück vom 9. Februar gestartet. Zu Beginn legte der angeklagte Fahrdienstleiter ein Geständnis ab.

Kartenausschnitt.
Legende: Das Unglück passierte in Bad Aibling, rund 50 Kilometer südlich von München. SRF

Er habe ein Sondersignal gegeben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt, liess der angeklagte Fahrdienstleiter über seine Anwältin mitteilen. In einer persönlichen Erklärung richtete sich der 40-Jährige vor dem Landgericht Traunstein an die Angehörigen der Toten: «Ich weiss, dass ich da am 9. Februar mir grosse Schuld aufgeladen habe», sagte er.

Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. «Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in Gedanken bei Ihnen bin.» Weiter wollte er sich nicht zum Tag der Katastrophe äussern – auch nicht zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er sei durch ein Handyspiel abgelenkt gewesen. Nach Angaben seiner Verteidiger umfasst das Geständnis aber auch die Handynutzung.

Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoss soll er ein Spiel auf seinem Smartphone gespielt haben.

Gleich mehrere folgenschwere Fehler

Der Oberstaatsanwalt las die umfangreiche Ansammlung von Fehlentscheidungen des 40-Jährigen vor, der demnach falsche Durchfahrtsignale setzte, mit dem Finger auf dem Fahrplan verrutschte, eine Entscheidung schlicht vergass, ein Sondersignal fehlerhaft setzte und am Ende beim zeitlich noch rechtzeitigen Absetzen eines Notrufs die falsche Taste drückte.

Am 9. Februar 2016 stiessen zwei Regionalzüge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling (Oberbayern) frontal zusammen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrdienstleiter die beiden Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er.

Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam. Beim Unglück starben 12 Menschen, 89 wurden verletzt. Im Prozess wurde ausserdem bekannt, dass eine technische Vorrichtung, die das Unglück möglicherweise hätte verhindern können, im Stellwerk von Bad Aibling fehlte.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel