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Aargau Solothurn Prämienverbilligung wird im Aargau besser verteilt

Im Kanton Aargau wird die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien reformiert. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Das Geld soll bedarfsgerechter als heute verteilt werden. Der Kanton will gleichzeitig bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr sparen.

Krankenkassenprämien
Legende: Aargauer Grosser Rat reformiert die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Keystone

Das Parlament hiess das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung nach erster Lesung mit 86 zu 33 Stimmen gut.

Im Grundsatz sprachen sich alle Parteien für die vom Regierungsrat vorgelegte Revision aus. Die SVP scheiterte mit den Antrag, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die SVP zweifelte vor allem an der Qualität der Botschaft. Eine Mehrheit der Fraktion stimmte letztlich gegen die Vorlage.

Die SP kritisierte, dass der Aargau einen zu geringen Anteil an die vom Bund ausgerichteten Beiträge für die Prämienverbilligungen bezahle. Der Aargau liege im interkantonalen Vergleich im unteren Mittelfeld.

Die CVP hob die Bedeutung der schwarzen Liste über säumige Prämienzahler hervor. Die FDP wies darauf hin, dass der Aargau für die Prämienverbilligung viel Geld ausgebe. Es sei notwendig, wie geplant die Berechnungsgrundlagen des Anspruchs zu reformieren, um bestehende «Fehlsteuerungen» zu beseitigen.

Neue Berechnungsgrundlage

Es handle sich um eine «sehr komplexe Vorlage», sagte Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne). Das Parlament beschloss wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, dass das massgebende Einkommen für die Verbilligung anders als heute berechnet wird.

Unterhaltskosten für die Liegenschaft, Beiträge an die zweite Säule (Pensionskasse) und an die dritte Säule (private Vorsorge) werden bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr ins Gewicht fallen. Derzeit gibt es Personen, die ihre Steuerabzüge so stark optimieren, dass sie trotz eines guten Einkommens Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.

Der Grosse Rat beschloss auch eine Meldepflicht mitsamt Sanktionen für Bezüger von Verbilligungen. Diese müssen sich künftig bei den Behörden melden, wenn sich das Erwerbseinkommen um 20 Prozent oder mindestens 20'000 Franken verbesserte.

Der Regierungsrat muss mit Blick auf die zweite Beratung des Gesetzes prüfen, wie verhindert werden kann, dass Bezüger von Verbilligungen der Grundprämie gleichzeitig halbprivat oder privat versichert sind. Der Grosse Rat überwies diesen Antrag der FDP mit klarer Mehrheit.

Die SP stellte ohne Erfolg den Antrag, dass der Kanton künftig mindestens 80 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrages an die Prämienverbilligung bezahlt. Der kantonale Anteil liegt derzeit leicht höher als 50 Prozent.

Kanton will sparen

Der Kanton will mit dem Umbau der Prämienverbilligung nicht zuletzt Geld sparen. Im Jahr 2018 sollen bis zu 25,9 Millionen Franken eingespart werden. Darin eingerechnet sind rund 13 Millionen Franken, die bereits aufgrund der Erhöhung des Einkommenssatzes seit Anfang eingespart werden.

Der Grosse Rat hatte letztes Jahr beschlossen, den Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent anzuheben.

Im Aargau erhielten 2014 rund 180'000 Personen die Prämien verbilligt. Die Gesamtsumme betrug 292 Millionen Franken. Der Kantonsbetrag lag bei 117 Millionen Franken - 175 Millionen Franken steuerte der Bund bei.

Schwarze Liste wird präzisiert

Die seit Juli 2014 bestehende schwarze Liste über säumige Prämienzahler wird weitergeführt. Die Namen von rund 8000 Personen stehen derzeit auf der Liste. Die Gemeinden können die Betroffenen künftig zu einem Gespräch einladen.

Audio
Grosser Rat reformiert Prämienverbilligung (30.6.2015)
01:01 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 1 Sekunde.

Der Kanton bezahlte im vergangenen Jahr offene Rechnungen von 7,8 Millionen Franken. Die Kantone müssen gemäss Bundesgesetz 85 Prozent der Verlustscheine aus nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen.

Wer auf der schwarzen Liste steht, ist mit einem Leistungsaufschub belegt. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand einzig bei medizinischen Notfällen die Kosten bezahlt.

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