Die Gegner des Trams von Bern nach Ostermundigen haben beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Die Botschaft zur Abstimmung, welche am 4. März stattfindet, sei «punktuell einseitig», heisst es in einer Mitteilung. Sie enthalte «falsche Informationen» und die Abstimmenden würden in «unzulässiger Weise manipuliert».
Die Argumente der Beschwerdeführer
Die Beschwerdeführer stört unter anderem, dass sich Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des Projekts auf ein älteres Projekt beziehen, welche noch eine Linie von Köniz via Bern nach Ostermundigen vorsah. Auch Aussagen zu den Kosten seien «verwirrend». Schliesslich sei unter anderem noch nicht bekannt, wie die Rüti in Ostermundigen erschlossen wird – und was die Erschliessung kosten wird.
Zudem argumentieren die Tramgegner, dass die Alleebäume, welche gefällt und später ersetzt werden müssen, nicht krank seien. Dies stehe aber in der Abstimmungsbotschaft, «obwohl unabhängige Baumfachleute den Gesundheitszustand der allermeisten Alleebäume als ausgezeichnet einschätzten.»
Die Beschwerdeführer wollen nun, dass die bemängelten Punkte geprüft werden. Ihr Ziel ist es, dass die Unterlagen zum Projekt Tram Ostermundigen teilweise neu erarbeitet und vervollständigt werden.