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Tiefere Hürden für Wolfsabschuss
Aus Tagesschau vom 22.12.2014.
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Ostschweiz Erfolg für Wolfsgegner: Bund will Tiere früher abschiessen

Unter gewissen Voraussetzungen sollen Wölfe künftig abgeschossen werden dürfen. Der Bund kommt damit vor allem der Landwirtschaft, den Jägern und der Bergbevölkerung entgegen.

Jungwölfe unter der Lupe

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Der Bund hat ein Projekt gestartet, das das Verhalten von Jungwölfen untersucht. Es geht vor allem um die Fragen, warum und wie diese Tiere Siedlungen aufsuchen. Zudem interessiert den Bund, wie das Rudel reagiert, wenn ein Jungwolf abgeschossen wird.

Der Bund will die eidgenössische Jagdverordnung anpassen, damit «unter bestimmten Voraussetzungen» Wölfe schneller abgeschossen werden können. Geplant ist auch der erleichterte Abschuss von Jungwölfen in Gebieten mit Wolfsrudeln.

Jungwölfe sollen dann ins Visier genommen werden, wenn sie sich «wiederholt innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und zu wenig Scheu zeigen», teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Montag mit. Es erarbeitet im Auftrag von Bundesrätin Doris Leuthard die Änderungen der Jagdverordnung.

Der Bund trägt damit vor allem der Landwirtschaft, den Jägern und der Bergbevölkerung Rechnung, die wiederholt ihre Bedenken gegen den Wolf geäussert haben.

Der Bündner Ständerat Stefan Engler, der selber auch Jäger ist, kämpft schon lange für eine solche Regelung. Er sei zufrieden mit dem Vorschlag, wie er auf Anfrage von Radio SRF sagt. Bei den Organisationen Pro Natura und WWF hingegen stossen diese Änderungen auf Kritik. Anita Mazzetta vom WWF Graubünden kritisiert vor allem, dass der Bund auch Jungwölfe im Visier hat.

Mit der angepassten Jagdverordnung entfällt die geplante Überarbeitung des Wolfskonzepts aus dem Jahr 2008. Die neue Version lag - zusammen mit dem neuen Luchskonzept - bis September zur Konsultation auf. Die 178 Stellungnahmen widerspiegeln gemäss Bericht, die Polarisierung der Befürworter und Gegner von Wolf und Luchs in Politik und Gesellschaft.

Damit gilt derzeit nach wie vor das Wolfskonzept aus dem Jahr 2008, das den Abschuss des Wolfs freigibt, sobald er innerhalb einer gewissen Zeit eine gewisse Anzahl Schafe gerissen hat. Die revidierte Jagdverordnung soll im ersten Quartal 2015 in die Anhörung geschickt werden. In Kraft tritt sie frühestens auf den 1. Juni 2015. Das Luchskonzept hingegen wird gemäss BAFU überarbeitet.

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