Im Kanton Glarus gibt es kein Pflegegesetz. Fragen, welche diesen Bereich betreffen, sind an anderen Orten geregelt oder gar nicht.
Im Konzept schlägt eine Arbeitsgruppe deshalb vor, dass die Regierung ein Gesetz für die Landsgemeinde 2019 ausarbeitet. Dort sollen auch Finanzierungsfragen geklärt werden.
Die Arbeitsgruppe schlägt aber auch praktische Verbesserungen vor. Das sind unter anderem:
- Flexibler Personalpool: Springer sollen Engpässe beim Pflegepersonal überbrücken.
- Tages- und Nachtstrukturen: Je nach Bedarf soll ein Senior zuhause wohnen bleiben und nur am Tag oder nur in der Nacht im Heim betreut werden.
- Schaffung einer Bedarfsabklärungsstelle: Diese soll das passende Angebot für Senioren ermitteln.
Das Konzept ist nun in der Vernehmlassung. Bis Verbesserungen umgesetzt sind, dürfte es noch einige Jahre dauern.