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Zürich Schaffhausen Neue Runde im Prozess zur Affäre Hildebrand

Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei zieht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich weiter. Das Gericht hat ihn wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt. Leis Anwalt Valentin Landmann glaubt, dass seinen Mandanten keine Schuld treffe. Nun muss das Obergericht urteilen.

Hermann Lei war ein Schulkollege des IT-Mitarbeiters, der die heiklen Fremdwährungstransaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand entdeckt und weitergegeben hatte. Er soll geholfen haben, die Daten an Christoph Blocher weiterzuleiten, was dann zum Rücktritt von Philipp Hildebrand führte.

Wegen dieser Gehilfenschaft hat das Bezirksgericht Zürich Hermann Lei zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 340 Franken verurteilt - mit zwei Jahren Bewährung. Lei habe sich einen Sprung in seiner politischen Karriere erhofft, begründete das Gericht seinen Entscheid.

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Das sei «völlig abwegig», findet Hermann Leis Anwalt Valentin Landmann. Er ist überzeugt, dass seinen Mandanten «keine Schuld trifft» und will das Urteil deshalb ans Obergericht weiterziehen, wie er auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen» sagt. Dies sei dann eine weitere Gelegenheit, die Whistleblower-Thematik nochmals aufzugreifen und zu vertiefen.

Das Bezirksgericht Zürich hatte bei seinem Schuldspruch argumentiert, beiden Beschuldigten wären andere und bessere Wege offengestanden, um die Affäre an die Öffentlichkeit zu tragen.

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