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Pensionskassen: Umgang mit Aktionärsrechten selber regeln
Aus Tagesschau vom 21.01.2013.
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Abzocker-Initiative Pensionskassen wollen vom Stimmzwang nichts wissen

Sechs Wochen vor der Abstimmung über die Abzocker-Initiative legen Vertreter von Wirtschaft und Vorsorgeeinrichtungen ein neues Papier vor. Darin fordern sie institutionelle Anleger auf, ihre Rechte als Aktionäre auszuüben. Sie wollen sie – anders als die Initiative – aber nicht dazu zwingen.

Wirtschaftsverbände und Vertreter von institutionellen Anlegern haben einen Kodex ausgearbeitet, wie Pensionskassen ihre Aktionärsrechte wahrnehmen sollten. Die Richtlinien gehen aber deutlich weniger weit als die Abzocker-Initiative.

Sie fordern institutionelle Anleger zwar zur Wahrnehmung der Aktionärsmitwirkungsrechte auf – allerdings nur, soweit dies möglich ist und im Interesse der Anleger auch als geboten erscheint. Die Abzocker-Initiative dagegen würde zumindest Pensionskassen dazu verpflichten, an Generalversammlungen ihre Aktienstimmrechte auszuüben.

Zudem würde die Initiative, über die am 3. März abgestimmt wird, die Pensionskassen auch verpflichten, ihr Abstimmungsverhalten offenzulegen. Institutionelle Anleger, die sich den vorgestellten Richtlinien freiwillig anschliessen, müssen dagegen nur einmal jährlich berichten, inwieweit die Stimmausübung an Dritte übertragen und Stimmrechtsberater beigezogen wurden.

Überforderung für kleine Institutionen

Die Trägerschaft der «Richtlinien für institutionelle Anleger» sieht diese allerdings ohnehin nicht als eine Alternative zur oder eine Reaktion auf die Initiative. Dominique Biedermann, der Präsident der Anlagestiftung Ethos, findet sogar, die freiwilligen Richtlinien gingen weiter als die Volksinitiative.

So würden die Richtlinien nicht nur Pensionskassen, sondern auch andere institutionellen Anleger erfassen, sagte Biedermann. Ausserdem behandelten sie nicht nur Aktionärsstimmrechte, sondern auch andere Mitwirkungsrechte.

Nestlé-Geschäftsleitungsmitglied David Frick geht es mit dem Kodex hauptsächlich darum, wie allgemeine Forderungen nach Ausübung der Aktionärsrechte durch Vorsorgeeinrichtungen praxistauglich umgesetzt werden können. Der emeritierte Rechtsprofessor Peter Böckli, der den Kodex mit ausgearbeitet hat, betonte zudem, dass ein Zwang zur Wahrnehmung der Rechte nicht praktikabel sei, da er kleine Institutionen überfordern würde.

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