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Umstrittene Raumplanung
Aus Schweiz aktuell vom 09.05.2017.
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Abstimmung am 21. Mai Umstrittene Raumplanung im Wallis

Am 21. Mai entscheidet das Walliser Stimmvolk über das kantonale Ausführungsgesetz zur Raumplanung. Die Abstimmung weckt heftige Emotionen.

Die Ausgangslage

Der Kanton Wallis hat zu grosse Bauzonen. Laut dem Bundesgesetz über die Raumplanung müssen Kantone ihre Bauzonen so festlegen, dass der Bedarf für die nächsten 15 Jahre gedeckt ist. Das restliche Bauland muss zurückgezont werden.

Die Walliser Lösung

Der Kanton Wallis konnte mit dem Bund eine Lösung aushandeln, dass er nur das Land zurückzonen muss, welches in den nächsten 30 Jahren nicht überbaut wird. Statt 2200 Hektaren Bauland muss der Kanton Wallis nur die Hälfte zurückzonen.

Das kantonale Raumplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für den kantonalen Richtplan und stellt dem Kanton Instrumente zur Verfügung, um das eidgenössische Gesetz umzusetzen.

Die Emotionen

Im Wallis ist der Besitz von Grundstücken weit verbreitet; viele fürchten sich vor dem neuen Raumplanungsgesetz. Die Umsetzung würde zu grossen Streitereien führen, glaubt Gegnerin Doris Schmidhalter-Näfen.

Wer bekanntgeben muss, welche Parzelle ausgezont wird, wird nur noch mit Helm und Schutzweste ausgehen können.
Autor: Doris Schmidhalter-NäfenPräsidentin SP Oberwallis

Die SP Oberwallis bekämpft die Vorlage, ebenso die SVP Unterwallis. Die anderen politischen Parteien sind dafür.

Man müsse das Gesetz annehmen, sagt Staatsrat Jacques Melly. Es führe kein Weg daran vorbei, Land auszuzonen. Und die jetzige Vorlage sei eine pragmatische Lösung.

Das Gesetz ist die beste der schlechten Lösungen, die wir für das Wallis gefunden haben.
Autor: Jacques MellyStaatsrat

Auch die Vereinigung der Walliser Städte und Gemeinden wirbt für ein Ja. Das Wichtigste sei die Rechtssicherheit, sagt Präsident Niklaus Furger. Er ist auch Gemeindepräsident von Visp.

Pro und Kontra Raumplanungsgesetz Wallis

Staatsrat und BefürworterGegner
Das Bundesgesetz über die Raumplanung ist bereits in Kraft und muss bis am 1. Mai 2019 umgesetzt werden, andernfalls drohen dem Kanton Sanktionen vom Bund, z.B. ein Baumoratorium.Das kantonale Raumplanungsgesetz führt dazu, dass Bodeneigentümer de facto enteignet werden, ohne dass sie eine Entschädigung bekommen.
Das kantonale Raumplanungsgesetz führt die notwendigen Instrumente zur Umsetzung des Bundesgesetzes ein und schafft die Rechtsgrundlage für den Richtplan.Das kantonale Gesetz führt zu einer Wertvernichtung in Milliardenhöhe und folglich zu Streit in Gemeinden und in Familien.
Der Kanton schlägt eine pragmatische Lösung vor, welche dazu führt, dass die Rückzonungen auf die Hälfte beschränkt werden können.Durch das Gesetz entsteht ein Graben zwischen den weniger betroffenen Talgemeinden und den stark betroffenen Berggemeinden.
Mit der Annahme des Gesetzes kann die aktuelle Rechtsunsicherheit aufgehoben werden.Die vorgesehene Bauverpflichtung geht weiter, als es das Bundesgesetz vorschreibt.
Ein Nein würde zu einer Halbierung des Wirtschaftswachstums des Kantons Wallis führen.Der Handlungsspielraum wurde von den kantonalen Behörden nicht voll ausgeschöpft.

Der Abstimmungskampf läuft mit harten Bandagen. Ein umstrittenes Plakat sorgt von links bis rechts für Kopfschütteln.

Dass der Grundbesitz im Wallis so verbreitet ist, hat historische Gründe. Während in andern Regionen der Schweiz oft ein Sohn den ganzen Hof erbte, war es im Wallis üblich, das Grundstück auf alle Kinder aufzuteilen. Daher wohnen rund 70 Prozent der Walliser Bevölkerung heute in den eigenen vier Wänden. An manchen Orten führte diese Art der Vererbung allerdings auch zu extrem kleinen Parzellen.

Gebäude im Bau in Sitten
Legende: Dass die Bauzonen eingeschränkt werden, macht im Wallis viele unzufrieden. (Im Bild: Sitten) Keystone

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