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Einheitskasse Krankenkassen dürfen gegen die Einheitskasse mobilmachen

Im Abstimmungskampf um die Einheitskasse sind die Krankenkassen nicht zur politischen Neutralität verpflichtet. Zu diesem Entscheid kommt das Bundesgericht, nachdem sich zwei Personen über die Stimmungsmache der Krankenversicherer beschwert hatten.

Die Krankenkassen dürfen in ihren Kundenmagazinen ihren Standpunkt zur Einheitskasse darlegen. Zu diesem Entschluss kommt das Bundesgericht. Die Kassen müssen aber zurückhaltend und sachlich informieren.

Weil die Versicherer im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung staatliche Aufgaben wahrnehmen, handeln sie als Organe der staatlichen Verwaltung. Aus diesem Grund müssen sie sich an die gleichen Spielregeln halten wie Behörden, die in einem Wahlkampf intervenieren, wie das Bundesgericht in einem publizierten Urteil schreibt.

Beschwerde gegen sieben Krankenkassen

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Bundesgericht mahnt Kassen zur Zurückhaltung
aus Info 3 vom 09.09.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

Zwei Personen aus dem Kanton Bern und Basel-Stadt hatten eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen sieben Krankenkassen eingereicht. Sie verlangen die Feststellung, dass die Kassen im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über die Volksabstimmung «Für eine öffentliche Krankenkasse» vom 28. September nicht objektive und nicht sachliche Informationen in ihren Kundenzeitschriften verbreitet haben.

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde weitgehend nicht eingetreten, weil sie in vielen Punkten nicht ausreichend begründet worden ist, und weist sie in den anderen Punkten ab.

Vorwurf ans Bundesgericht

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Das Pro-Komitee der Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» wirft dem Bundesgericht vor, es drücke sich vor einer Sanktionierung der Krankenkassen angesichts der festgestellten Verfehlungen in ihren Magazinen. Man bedaure diese mangelnde Courage, heisst es in einer Stellungnahme des Komitees.

Argument: Krankenkassen als Betroffene

Die Lausanner Richter halten fest, dass die Kassen ihren Standpunkt durchaus erläutern dürfen, weil sie durch die Vorlage stark betroffen sind. Sie müssen bei ihren Darlegungen aber die Grundsätze der Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit wahren. Allerdings sind sie nicht zu politischer Neutralität verpflichtet.

Das Bundesgericht kritisiert in seinem Urteil, dass sich zumindest bei einigen Beiträgen über die Sachlichkeit streiten lasse. Diese seien aber zumindest klar als Stellungnahmen der Krankenkassen zu erkennen.

Angesichts des intensiv geführten Abstimmungskampfes um die Einheitskasse erscheinen die beanstandeten Aussagen gemäss Bundesgericht nicht geeignet, das Abstimmungsresultat zu beeinflussen.

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