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Fortpflanzungsmedizin: Gegner und Befürworter diskutieren
Aus Arena vom 29.04.2016.
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Fortpflanzungsgesetz Abstimmungs-«Arena»: Änderung des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes

Im Grundsatz sagten die Stimmberechtigten bereits Ja zum Verfassungsartikel zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Nun steht das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz auf dem Stimmzettel. Vielen geht das aber zu weit. Gegner und Befürworter der Fortpflanzungsmedizin kreuzen in der «Arena» die Klingen.

Am Anfang der Sendung steht die Frage, welche Qualität das zur Abstimmung stehende Fortpflanzungsmedizin-Gesetz hat. Bundesrat Alain Berset äussert sich sehr zufrieden mit dem Gesetz. Nachdem die Verfassungsänderung im vergangenen Jahr mit mehr als 60 Prozent gutgeheissen wurde, folge nun der zweite Schritt: «Wir haben am Ende ein gutes Gesetz mit klaren restriktiven Grenzen.» Das Parlament habe das Gesetz entgegen der bundesrätlichen Fassung ein wenig geöffnet, aber das sei absolut akzeptabel.

Es bleibt absolut verboten, ‹Retterbabys› zu machen oder nach Merkmalen zu selektionieren.
Autor: Alain Berset Bundesrat

In der «Arena» diskutieren:

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Das neue Gesetz gebe eine Wahlfreiheit, erklärt Berset weiter. Es sei die Aufhebung eines Verbots, aber andere Möglichkeiten blieben illegal. Dabei müsse man den Ärzten vertrauen, welche diese Gesetze umsetzen müssen.

Diesen Argumenten können die beiden Gegnerinnen in der «Arena» nicht folgen: Das Gesetz sei in dieser Fassung «uferlos», betont Nationalrätin Yvette Estermann (SVP/LU). Das Parlament habe das Gesetz ausgeweitet und das sei das Problem.

Berset kontert, dass ein Nein bedeuten würde, dass die Schweiz total isoliert wäre und ohne Lösung dastehen würde.

Das lässt EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller von der EVP nicht gelten: «Nein zu sagen bedeutet, dass wir ein neues Gesetz brauchen, weil wir ja bereits den Verfassungsartikel haben.»

Rosmarie Quadranti betont: «Das Gesetz hat klare Grenzen.» Sie befürworte, dass das Gesetz auch für unfruchtbare Paare ausgeweitet werde. «Ich glaube, es ist einfach nur fair, Unfruchtbaren gegenüber.»

Regine Sauter fragt aber dann in die Runde, warum man nicht etwas ermöglichen könne, was bereits in der 12. Schwangerschaftswoche möglich sei. Mit dem neuen Gesetz könne man mit den Untersuchungen beginnen, bevor man den Embryo einführe und man nehme den Frauen die Belastung eines späteren Schwangerschaftsabbruches.

Menschliche Selektion oder nicht?

Heftig diskutiert wird auch das Problem der möglichen Selektion von Ebryonen. Madeleine Flüeler von der Behindertenorganisation Insieme erklärt, dass man durch die Auswahl im Labor bereits zwischen Gut und Schlecht entscheide: «So gelten dann Behinderte nicht mehr als lebenswert». Nach den Erfahrungen von Martin Friedli gehe das Gesetz klar in Richtung Selektion.

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Präimplantationsdiagnostik für Erbkranke
Aus News-Clip vom 29.04.2016.
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Der Chef der Fortpflanzungsmedizin am Universitätsspital Zürich, Bruno Imthurn, ist aber überzeugt, dass durch die Auswahl in der Petrischale Menschen mit Behinderung nicht an den Rand gestellt werden. «Über 90 Prozent aller Behinderungen sind nicht genetisch bedingt, sondern durch Unfälle oder Krankheiten», erklärt Imthurn weiter.

Zudem sei die Chromosomen-Untersuchung, die Präimplantationsdiagnostik (PID), genau die gleiche Untersuchung, wie man sie heute in der Schweiz in der 12. Schwangerschaftswoche zu Tausenden mache und das schon seit 30 Jahren.

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Die In-Vitro-Fertilisation
Aus News-Clip vom 29.04.2016.
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Für Streiff-Feller ist dies gerade nicht der gleiche Test. In der Petrischale würde das stärkste und gesündeste befruchtete Ei in den Mutterleib eingepflanzt.

Dass im Labor noch mehr getestet werden kann als im Mutterleib in der 12. Mutterschaftswoche, ist vor allem den Gegnerinnen ein Dorn im Auge. In der ersten Version des Gesetzes würde nur Paaren mit schweren Erbrankheiten geholfen, so Streiff-Feller. Nun erweitere man das Gesetz. Und es sei blauäugig zu glauben, dass alle das Gesetz einhalten würden. «Das ist wie mit einem Buch, dass man jemandem zum Lesen gibt, aber sagt: Kapitel 37, 39 und 40 darfst Du nicht lesen.»

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Für die Befürworter zieht aber ein nicht eingehaltenes Gesetz strenge Strafen nach sich. Zudem hätten Ärzte einen berufsethischen Status, erklärt Sauter. Es könne doch nicht sein, dass Embryonen einen höheren Schutz geniessen als Föten. Man könne doch einem Paar nicht zumuten, die Frau zuerst schwanger werden zu lassen, dann in der 12. Woche Abklärungen zu machen, um schliesslich eventuell die Schwangerschaft abzubrechen. Die Entscheidung für einen Abbruch, ob in der Petrischale oder im Mutterleib, sei gleich hart.

Gesundheitsminister Berset betont zum Schluss: «Das Gesetz gibt kein Anrecht auf ein gesundes Kind.» Doch Streiff-Feller beharrt darauf, dass es eine ethische Frage sei, wie weit wir in die Gene eingreifen dürfen: «Es ist wichtig, dass dies diskutiert wird.» Sauter bekräftig: «Ein Eingriff ins menschliche Erbgut bleibt verboten».

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