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Heiratsstrafe Abschaffung der Heiratsstrafe: Es geht nicht nur um Steuern

Wenn das Schweizer Stimmvolk am 28. Februar über die Abschaffung der Heiratsstrafe befindet, stimmt es nicht nur über eine Steuerfrage ab. Ein Ja zur Initiative der CVP würde die Ehe in der Verfassung als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definieren. Nicht alle finden das gut so.

Neujahr vor neun Jahren: Es war ein Meilenstein für schwule und lesbische Paare in der Schweiz. Am 1. Januar 2007 tritt das Partnerschaftsgesetz in Kraft, das gleichgeschlechtlichen Paaren die offizielle Registrierung ermöglicht. Auch einem Mann, der seine Partnerschaft am 3. Januar 2007 eintragen lässt. «Es geht auch um die Akzeptanz gegen aussen. Man wird im Spital und bei den Behörden oder wo auch immer als Paar akzeptiert.»

Zwei Jahre davor gibt das Stimmvolk sein Jawort zum neuen Partnerschaftsgesetz. Und jetzt, 10 Jahre später, mit der Abstimmung über die Heiratsstrafe-Initiative, können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in dieser Debatte wieder Weichen stellen.

Was soll als Ehe definiert werden?

Sagt das Volk Ja zur CVP-Initiative, wird die Ehe in der Verfassung als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert. Das sei überhaupt kein Aufreger, sagt CVP-Ständerat Pirmin Bischof: «Das ist der Ehebegriff, wie er heute in der Schweiz gilt, wie er nach der Europäischen Menschenrechtskonvention definiert ist und wie er gemäss der UNO-Charta und selbst gemäss Schweizerischem Bundesverfassungsrecht gilt. Wir schreiben nur etwas in die Verfassung, was eh schon gilt.»

Das sei genau der falsche Weg, sagt die grünliberale Nationalrätin Kathrin Bertschy. Denn wenn die Ehe in der Verfassung als Mann-Frau-Gemeinschaft definiert wird, steht sie gleichgeschlechtlichen Paaren nicht mehr offen. Es bräuchte dann eine neue Volksabstimmung, um die Ehe auch für Schwule und Lesben zu öffnen. Dabei wäre jetzt schon höchste Zeit dafür, so Bertschy: Schliesslich seien homosexuelle Paare heute nach wie vor benachteiligt. «Im Moment haben wir immer noch gravierende Unterschiede zwischen eingetragenen Partnerschaften und der Ehe. Da ist einerseits die Adoptionsfrage, anderseits wird man als homosexuell geoutet.»

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Eheverbot für Schwule und Lesben?
aus Echo der Zeit vom 11.01.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 9 Sekunden.

Denn der Vermerk «eingetragene Partnerschaft» offenbart immer zugleich die sexuelle Orientierung. Die Grünliberalen fordern daher die Ehe für alle: Schwule und Lesben sollen heiraten dürfen wie Heteropaare auch. Umgekehrt sollen auch Heteropaare ihre Partnerschaft eintragen lassen dürfen.

Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben im letzten Jahr Ja dazu gesagt. Damit haben sich erstmals in der Schweiz politische Instanzen für die Homo-Ehe ausgesprochen. Hetero- und Homo-Paare sollen künftig dieselben Rechte haben.

Alle Menschen sollen Kinder adoptieren können

Auch CVP-Ständerat Pirmin Bischof anerkennt, dass eine eingetragene Partnerschaft nicht dasselbe ist wie eine Ehe. Die Adoption zum Beispiel ist Homopaaren derzeit verwehrt. Doch das habe das Stimmvolk vor zehn Jahren mit seinem Ja zum Partnerschaftsgesetz so festgelegt und auch heute gelte nach wie vor: «Ein Kind hat einen Anspruch auf einen Vater und eine Mutter, im Optimalfall. Eine Familie besteht in diesem Ehebegriff nicht aus einem gleichgeschlechtlichen Paar und Kindern.»

Damit kann Kathrin Bertschy nichts anfangen. Sie sagt: «Die Fähigkeit Kinder zu umsorgen und zu erziehen ist in keiner Weise abhängig von der sexuellen Orientierung.» Andere Länder hätten diese Erkenntnis längst in Gesetze umgesetzt: «Es gibt ganz viele Staaten, die die Ehe geöffnet haben und die es als selbstverständlich erachten, dass alle Menschen Kinder adoptieren können. Und es ist höchste Zeit, dass wir diese zivilen Rechte allen Menschen zugestehen.»

Geht es nach dem Bundesrat, soll nun zunächst die Stiefkind-Adoption auch Homo-Paaren offen stehen. Den Vorschlag debattiert die zuständige Ständerats-Kommission Anfang Woche. Überhaupt stehen die Zeichen derzeit auf Öffnung: Auch der Bundesrat will, dass Schwule und Lesben dieselben Rechte erhalten wie Verheiratete. Denkbar aus Sicht der Landesregierung ist, dass alle Paare eine Art «Ehe light» nach französischem Vorbild eingehen können.

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