Zum Inhalt springen

Header

Audio
Swisscom krebst zurück: Wieder zwei Jahre Garantie aufs iPhone
Aus Espresso vom 27.10.2017. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 54 Sekunden.
Inhalt

Ärger mit Apple-Garantie Swisscom krebst zurück: Wieder zwei Jahre Garantie aufs iPhone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Apple knausert im Vergleich zu anderen Herstellern bei der Garantie: Statt zwei Jahren gewährt das Unternehmen nur ein Jahr.
  • Swisscom-Kunden, die länger Garantie wollten auf ein iPhone, mussten dafür seit Frühling 29 Franken bezahlen.
  • Nun ändert Swisscom diese kundenunfreundliche Praxis wieder. Ab sofort gibt es beim Telekomanbieter auf Apple-Geräte wieder zwei Jahre Garantie.

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder lange Gesichter im Swisscom-Shop: Kunden, die ein iPhone kauften, mussten für ein zweites Jahr Garantie 29 Franken bezahlen. «Dabei gelten doch in der Schweiz laut Gesetz ohnehin zwei Jahre Garantie?», wunderten sich auch zahlreiche Hörerinnen und Hörer des SRF-Konsumenten-Magazins «Espresso».

Hintergrund der Verwirrung sind die für Laien kaum verständlichen Formulierungen in unserem Gesetz: Dieses spricht von «Gewährleistung». Der Verkäufer hat dem Käufer ein einwandfreies Produkt abzuliefern, das keine Mängel aufweisen darf. Bestehen dennoch Mängel, so hat der Kunde während zwei Jahren folgende Möglichkeiten: Er kann vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück), einen Preisnachlass oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt verlangen.

Gesetz ist wenig kundenfreundlich

So gut das in den Ohren vieler Konsumentinnen und Konsumenten klingen mag: Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht zwingend. So kann sie ein Händler in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel gänzlich ausschliessen, also gar keine Gewährleistung bieten. Der Händler kann auch festlegen, dass es im Falle eines Mangels lediglich Anspruch auf Reparatur gibt.

Die Gewährleistung deckt zudem nur Mängel ab, die beim Kauf bereits bestanden haben. Die Frist, um solche Mängel dem Verkäufer zu melden, wurde 2013 von einem auf zwei Jahre verlängert. Die sogenannte Beweislast liegt dabei beim Kunden. Das heisst: Geht beispielsweise bei einem Smartphone nach eineinhalb Jahren ein Knopf kaputt, so muss der Kunde beweisen, dass dieser Mangel «im Keim», wie es in juristischen Kommentaren heisst, bereits beim Kauf bestanden hat (z.B. wegen unsachgemässer Verarbeitung). In der Praxis ist das für den Kunden praktisch unmöglich.

Apple knausert bei Garantie

Aber zurück zu Apple und Swisscom: Heute gewähren zahlreiche Händler und Hersteller zusätzlich zur oder anstelle der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie nach ihren eigenen Regeln, die auch weniger weit gehen können als die gesetzliche Gewährleistung – etwa eine Hersteller-, Funktions-, oder Service-Garantie. Bei Apple’s iPhone beträgt zum Beispiel die Hersteller-Garantie ein Jahr.

«Alle anderen Hersteller gewähren zwei Jahre», sagt Swisscom-Sprecherin Annina Merk. Um ihre Kunden nicht zu verwirren, hatte die Swisscom bis vor einigen Monaten das zweite Jahr Hersteller-Garantie von Apple übernommen und zwar im Rahmen ihrer eigenen Garantie-Bestimmungen. Diese decken laut Swisscom auch Mängel, die erst nach dem Kauf ohne Zutun des Kunden entstanden sind. «Mehrere Millionen» hat das die Swisscom nach eigenen Angaben gekostet. Aus Kostengründen habe man daher im Frühjahr 2017 entschieden, die Apple-Garantie nicht mehr von sich aus zu verlängern. Und so musste fortan 29 Franken bezahlen, wer sein iPhone bei Swisscom kaufte und von einem zweiten Jahr Garantie profitieren wollte.

«System sorgte für Verwirrung»

Nun krebst Swisscom zurück. Wie Sprecherin Annina Merk gegenüber «Espresso» bestätigt, kehrt das Unternehmen per sofort zurück zur kundenfreundlichen Praxis: «Aufgrund der Kunden-Rückmeldungen haben wir festgestellt, dass das System mit zwei Jahren Gewährleistung, einem Jahr Garantie und kostenpflichtiger Garantieverlängerung für Verwirrung sorgte und nicht verstanden wurde.» Im Sinne der Kunden habe man nun entschieden, das System wieder zu ändern und wieder zwei Jahre Garantie auch auf Apple-Geräte zu bieten.

Am liebsten wäre Swisscom natürlich, Apple würde von sich aus zwei Jahre Hersteller-Garantie bieten. «Das würden wir begrüssen», sagt Annina Merk. Ob Apple diesbezüglich mit sich reden lässt, darf bezweifelt werden: Das Unternehmen lehnte ein Interview mit «Espresso» zu seinen kundenunfreundlichen Garantie-Bestimmungen ab. In einer schriftlichen Stellungnahme teilte Apple mit, «sämtliche Anforderungen der Gesetzeslage zur Gewährleistung» zu erfüllen.

Bei Salt nur ein Jahr

Die beiden anderen grossen Telekomanbieter Salt und Sunrise lösen das Problem mit der einjährigen Apple-Garantie unterschiedlich. Bei Salt gilt im zweiten Jahr lediglich die gesetzliche Gewährleistung, Sunrise gewährt nach eigenen Angaben zwei Jahre Garantie.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel