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Schweiz Ärzte setzen medizinische Leistungen auf eine schwarze Liste

Der Bundesrat will also den medizinischen Leistungskatalog genauer überprüfen: Nur was wirklich wirkt, sollen Versicherungen auch bezahlen. Einen ersten Schritt in diese Richtung haben Schweizer Ärzte nun von sich aus getan und eine Liste mit Leistungen erstellt, von denen sie explizit abraten.

Antibiotikaeinsatz bei grippeähnlichen Symptomen, Prostatakrebs-Screening ohne Beratung, oder Computertomografie bei unklaren Rückenschmerzen während der ersten sechs Wochen. Das sind drei Verfahren auf der Liste der fünf unnötigsten Behandlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin.

Christoph Meier von der Gesellschaft erklärt: «Diese Liste fasst fünf häufig verwendete Diagnostik- oder Behandlungsmethoden zusammen, von denen man in den letzten Jahren realisiert hat, dass sie nicht so wirksam sind, wie man eigentlich gedacht hatte.»

Ärzte raten öffentlich ab

Das gab es in der Schweiz noch nie: Ärzte einigen sich auf fünf Methoden, von denen sie öffentlich abraten. In den USA sind solche Listen bereits gängig. In Europa hingegen gehören die Ärzte aus der Schweiz zu den Pionieren.

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Fünf medizinische Leistungen stehen nun auf einer Liste
aus Info 3 vom 14.05.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 51 Sekunden.

Wenn auch nicht völlig freiwillig: Solche Listen forderte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die sich auch um ethische Fragen in der Medizin kümmert, bereits vor zwei Jahren. Und die Ärzte fügen sich auch in die gesundheitspolitischen Vorstellungen des Bundesrats ein.

Aber auch Patienten-Vertreterinnen begrüssen die Fünfer-Liste – etwa die Stiftung SPO Patientenschutz, wo Barbara Züst erklärt: Auch Überbehandlung könne Patientinnen und Patienten schaden. «Es ist sinnvoll, hier das Bewusstsein zu stärken, dass der Konsum beim Bezug von medizinischen Leistungen sehr wohl überdacht werden muss.»

Auch Versicherer stehen der Liste positiv gegenüber. Beim Krankenkassenverband Santésuisse sagt Sprecher Paul Ryhn: «Das ist ein erster Schritt hin zu mehr Wirksamkeit und effizienterem Mitteleinsatz im Gesundheitswesen.»

Nicht verbindlich

Wie viel Geld sich dank der Fünfer-Liste einsparen lässt, ist nicht zu beziffern. Die Liste ist für Ärzte auch nicht verbindlich. Für Patienten hat sie aber Folgen: Sie müssen in Zukunft bestimmte Behandlungen, die heute noch die Versicherung übernimmt, wohl selber zahlen. Denn Versicherungen zahlen nur Leistungen, die auch etwas bringen. Sie werden kaum noch für Behandlungen aufkommen wollen, die Ärzte sogar selber für unnötig oder schädlich erklären.

Mit ihrer Fünfer-Liste setzt die Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin andere Fachgesellschaften – etwa die von Kinderärztinnen, Psychiater oder Radiologinnen – indirekt unter Zugzwang, ebenfalls solche Listen zu erarbeiten.

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