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Covid-19-Gesetz: Zehn Milliarden Franken für Härtefälle
Aus Echo der Zeit vom 17.03.2021. Bild: Keystone
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Antrag der Einigungskonferenz Härtefallgelder: Variante des Bundesrats macht das Rennen

In der Einigungskonferenz hat sich mehrheitlich der Ständerat – und damit die Variante des Bundesrats – durchgesetzt. Das heisst: Für Härtefälle sollen maximal zehn Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Der Nationalrat wollte mehr Geld sprechen.

Bis heute Morgen haben Nationalrat und Ständerat um eine Einigung bei den grossen Differenzen im Covid19-Gesetz gerungen – ohne Annäherung. Nötig geworden ist deshalb eine sogenannte «Einigungskonferenz» mit Mitgliedern beider Räte. Diese hat über Mittag hinter verschlossenen Türen getagt.

Bestätigung von Konferenzteilnehmenden

Durchgesetzt hat sich dabei mehrheitlich die Position des Ständerates, die in wesentlichen Punkten dem weniger grosszügigen Gesetzesentwurf des Bundesrates entspricht, wie Radio SRF von mehreren Mitgliedern der Konferenz erfahren hat. So sollen für Härtefälle bei Unternehmen maximal zehn Milliarden Franken eingesetzt werden können, wie vom Bundesrat beantragt. Das sind 7.5 Milliarden Franken mehr als heute.

Der Nationalrat hatte sich im Verlauf der Frühjahrssession auch in anderen Punkten des Gesetzes mehrfach für grosszügigere Lösungen ausgesprochen, die laut Finanzminister Ueli Maurer bis zu zehn Milliarden mehr gekostet hätten. Maurer wehrte sich bis zuletzt dagegen und kritisierte noch heute Morgen den aus seiner Sicht sorglosen Umgang des Nationalrates mit Steuergeldern. «Das frustriert mich», sagte er.

Umsatz unter 60 Prozent bleibt die Grenze

Gemäss Vorschlag der Einigungskonferenz sollen Unternehmen erst dann als «Härtefall» gelten, wenn ihr Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Dies ist bereits heute im Gesetz so geregelt. Der Nationalrat hätte mehr Unternehmen profitieren lassen wollen: Gemäss seiner Lösung wäre die Unterstützung «in Ausnahmefällen» bereits dann gewährt worden, wenn der Jahresumsatz unter 75 Prozent fällt.

Einen Kompromiss hat die Einigungskonferenz bei abgesagten Grossveranstaltungen beschlossen: Sobald ein Kanton die Hälfte des Ausfalls bezahlt, soll der Bund die andere Hälfte übernehmen. Insgesamt dürfte die von der Einigungskonferenz verabschiedete Gesetzesvorlage im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf zusätzliche Kosten von einer halben bis zu einer Milliarde Franken verursachen, soll Bundesrat Maurer vorgerechnet haben.

Wann kommt eine Einigungskonferenz zum Zug?

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Bestehen bei einem Geschäft Differenzen zwischen National- und Ständerat, wechselt die Vorlage je bis zu dreimal zwischen den Kammern hin und her. Bleiben die Uneinigkeiten zu einer Vorlage bestehen, geht das Geschäft in die Einigungskonferenz. Sie ist gefordert, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden, dem dann beide Kammern zustimmen müssen. Im Fall des Covid-19-Gesetzes muss dies bis Freitag gelingen. Lehnt einer der Räte den Einigungsantrag ab (das gilt als unwahrscheinlich), gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen.

Es ist davon auszugehen, dass der Antrag der Einigungskonferenz morgen in beiden Räten mit grossen Mehrheiten angenommen wird. Würde nämlich einer der beiden Räte den Antrag ablehnen, wäre die ganze Gesetzesrevision vom Tisch – und damit auch die vom Bundesrat beantragte Aufstockung der Härtefallhilfe auf zehn Milliarden Franken.

Dieses Risiko wollen die unterlegenen Linksparteien im Nationalrat nicht eingehen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Einigungskonferenz haben den Antrag deshalb heute am Ende ebenfalls gutgeheissen.

Info 3, 17.03.2021, 17:00 Uhr

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