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Schlupflöcher für Kriminelle auf dem Schweizer Immobilienmarkt
Aus Rendez-vous vom 26.10.2017. Bild: Keystone
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Barzahlung bei Hauskäufen Geldwäschereigesetz soll auch für Immobilien gelten

Barzahlungen bei Immobilienkäufen sollen in der Schweiz strenger überwacht werden, findet Transparency International.

Wer in der Schweiz Waren kaufen will, darf dafür bis zu 100'000 Franken Bargeld verwenden, ohne dass gross nachgefragt wird, woher das Geld stammt. Erst bei Beträgen über 100'000 Franken gelten gewisse Sorgfaltsregeln.

Diese Regeln betreffen aber nicht alles, wie der Zürcher Rechtsanwalt David Zollinger erklärt. Er ist unter anderem auf Geldwäscherei spezialisiert. «Immobilienhändler werden nicht als Warenhändler betrachtet. Sie haben nicht die gleichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen wie etwa Schmuck- oder Autohändler.»

Transparency International fordert Änderung

Das bedeutet, dass sie Barzahlungen von über 100'000 Franken annehmen können. Warenhändler hingegen sind verpflichten, grosse Barzahlungen zu behandeln, als seien sie selbst eine Bank. Sie müssen die Kunden identifizieren, nachfragen, woher das Geld kommt, wem es gehört und diese Kundenbeziehung dokumentieren. So will es das Gesetz gegen Geldwäscherei.

Wenn also jemand auf eine Baustelle kommt und mit einem Koffer voller Bargeld bezahlt, gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes nicht, da Immobilien nicht als Ware gelten.

Das soll sich ändern, findet Transparency International. Auch der Immobiliensektor müsse dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden, fordert die Organisation heute in einem neuen Bericht.

Gelder aus Verbrechen können überall investiert werden. Nur da, wo man hinschaut, findet man sie auch.
Autor: David Zollinger Rechtsanwalt

Keine zu hohen Erwartungen

Rechtsanwalt Zollinger hält diese Forderung grundsätzlich für berechtigt. Es herrsche seit einigen Jahren ein Konsens darüber, dass man allen Zahlungsströmen folgen müsse, auch an Orten, wo man früher nicht hingeschaut habe. «Gelder aus Verbrechen können überall investiert werden. Nur da, wo man hinschaut, findet man sie auch», sagt er.

Zollinger warnt aber auch vor zu hohen Erwartungen. An die grossen Mafia-Gelder komme man auch mit mehr Sorgfaltspflichten kaum heran. Jene, die im grossen Stil Geld waschen würden, benutzten entweder derart verschachtelte Firmenkonstrukte, dass man kaum dahinter komme, oder würden das Geld auf verdeckten Märkten ausgeben, die sie selbst aufgebaut hätten.

Die Ausdehnung der Geldwäschereiregeln auf den Immobiliensektor würde hingegen wohl eine andere Gruppe auffliegen lassen: Jene von ausländischen Immobilienkäufern, die Häuser in der Schweiz zumindest teilweise mit unversteuertem Kapital bar bezahlten wollen.

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