Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Veterinäramt greift ein Bauernhof in Wolfhalden (AR) zwangsmässig geräumt

Der Bauer hat sich jahrelang gegen ein Tierhalteverbot gewehrt. Nun wurden seine Tiere weggebracht.

  • Ein Bauernhof in im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist zwangsmässig geräumt worden.
  • Gegen den Bauern aus Wolfhalden war schon 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden. Er hatte sich aber jahrelang dagegen gewehrt.
  • Abtransportiert wurden 52 Schafe, 8 Ziegen und 200 Hühner. Dies teilten die Kantonsbehörden mit.

Gegen Verbot gewehrt

Box aufklappen Box zuklappen

Gegen den Tierhalter wurde laut Mitteilung bereits 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen; eine Beschwerde dagegen wies das Bundesgericht 2015 ab. Sämtliche Versuche des Veterinäramts, das Tierhalteverbot durchzusetzen, seien vereitelt worden. Der Tierhalter und sein Rechtsvertreter hätten alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Das Ausserrhoder Veterinäramt hat nach eigenen Angaben in der Gemeinde Wolfhalden einen Hof aufgelöst. Die Tiere seien an geeignete Orte gebracht worden. Kühe und Rinder, die bis vor kurzem auf dem Areal gewesen seien, wurden gemäss Mitteilung wenige Tage vor der Räumung zu anderen Tierhaltern gebracht.

Eigentümer zeigten sich kooperativ

Über den bevorstehenden Abtransport waren der Tierhalter, seine Ehefrau und die derzeitigen Eigentümer der Tiere am Morgen informiert worden. Sie hätten sich kooperativ verhalten. Der Tierhalter habe in Absprache mit dem Veterinäramt den Abtransport selbst organisiert. Noch auf dem Hof sei der Gesundheitszustand der Tiere überprüft worden.

Die meisten Tiere seien gesund, ein Schaf sei krank, die Klauenpflege allgemein schlecht. Ein paar Tiere lahmten leicht, sagte Sascha Quaile, Kantonstierarzt beider Appenzell, vor den Medien.

Den Eigentümern werde im Nachgang zur Räumung die Möglichkeit gegeben, zu bestimmen, was mit den Tieren weiter geschehen soll. Eine Rückkehr auf den Hof sei von vornherein ausgeschlossen.

Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir weitere juristische Verzögerungen nicht mehr vertreten können. Das Veterinäramt war seit langem bestrebt, das Tierhalteverbot durchzusetzen.
Autor: Sascha Quaile Kantonstierarzt AR

Für den Bauern in Wolfhalden bedeutet dies, dass er auf seinem Hof bleiben darf – allerdings ohne Tiere. Oder aber die Tiere kehren zurück und er muss gehen. Die Bauern und die Eigentümer müssen sich wegen Nichteinhaltens eines geltenden Tierhalteverbots vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel