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Schweiz Beschleunigte Asylverfahren funktionieren

Das Ziel ist ambitioniert: Innert 140 Tagen soll ein Asylverfahren abgeschlossen sein. Im Januar startete in Zürich Altstetten der erste Testbetrieb. Die vorläufige Bilanz fällt zwar positiv aus, es gibt aber auch Kritik.

Seit dem 6. Januar testet der Bund in Zürich Altstetten beschleunigte Asylverfahren. Mit 330 Asylbewerbern ist das Asylzentrum auf dem Juch-Areal zurzeit voll belegt.

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Beschleunigte Asylverfahren funktionieren
Aus 10 vor 10 vom 23.05.2014.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 25 Sekunden.

Ziel ist es, die Verfahren auf 140 Tage zu beschränken und pro Jahr rund 1300 Verfahren durchzuführen. In einer ersten Bilanz sagt Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Migration (BfM), zu «10vo10»: «Es sieht so aus, dass wir diese Ergebnisse erreichen können».

Viel weniger Rekurse als erwartet

Im Vorfeld des Testbetriebs war vor allem die unentgeltliche und staatlich finanzierte Rechtsvertretung für Asylsuchende heftig umstritten. Kritiker rechneten mit einer Beschwerdeflut. Doch Büschi gibt Entwarnung: «Diese Befürchtungen bewahrheiten sich offenbar nicht. Wir werden Ende Mai bei einer Beschwerdequote von unter 10 Prozent liegen».

Konkret wurden bis heute 20 Beschwerden aus dem Testzentrum an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen.

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Die stellvertretende BfM-Direktorin sieht zwei Gründe für die tiefe Rekursquote: «Einerseits sind die Asylsuchenden durch die Rechtsberatung zu jedem Zeitpunkt umfassend informiert. Andererseits kann die Rechtsberatung die Chancen auf einen Erfolg einer Beschwerde besser einschätzen, da sie im ganzen Verfahren involviert ist.»

Fallpauschale für Rechtsberatung in der Kritik

Ganz anders interpretiert Ursula Weber von der Asylorganisation «Augenauf» die tiefe Rekursquote. Das ganze System sei geradezu darauf ausgerichtet, keine Beschwerden zu führen. Die Fristen seien zu knapp bemessen. Weber kritisiert auch das Entschädigungsmodell der Fallpauschale. Das Interesse sei klar: Möglichst viele Fälle und möglichst kurze Verfahren, so Weber weiter.

Tatsächlich: Der Bund entschädigt die Rechtsvertretung nicht nach Aufwand, sondern pro Fall. Lange Beschwerdeverfahren lohnen sich finanziell also nicht.

Beat Meiner von der Flüchtlingshilfe stellt aber klar: Das Geld spiele in dieser Frage keine Rolle. «Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird sich weiterhin, wie schon seit 1936, für den Schutz und die Anliegen der Flüchtlinge mit aller Kraft einsetzen. Das heisst, wenn wir Zweifel haben an einem Asylentscheid, werden wir auch eine Beschwerde machen.»

Der Bund möchte den Testbetrieb für die beschleunigten Verfahren bis 2019 verlängern. Darüber muss aber noch das Parlament entscheiden.

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