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Bump Stocks verbieten Massaker von Las Vegas beschäftigt Schweizer Behörden

  • Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) empfiehlt, sogenannte Bump Stocks zu verbieten.
  • Diese Vorrichtungen am Kolben von halbautomatischen Waffen erlauben ein Schiessen mit Geschwindigkeiten wie bei automatischen, mit mehreren hundert Schuss pro Minute.
  • Solche Vorrichtungen hatte der Schütze von Las Vegas verwendet, um mehr Menschen töten zu können.

Mit Bump Stocks aufgerüstete Waffen seien vergleichbar mit Seriefeuerwaffen, teilt das Fedpol mit. Diese sind in der Schweiz aber verboten. Bump Stocks seien als «besonders konstruierte Bestandteile» für Seriefeuerwaffen zu betrachten, für welche die Verbotsnormen gemäss Waffengesetz gelten.

Daher empfiehlt das Fedpol, «die Übertragung, den Erwerb, das Vermitteln sowie das Verbringen» von Bump Stocks «ins schweizerische Staatsgebiet» zu verbieten, beziehungsweise nur mit einer Ausnahmebewilligung zu erlauben.

Die Konferenz der kantonalen der Polizeikommandanten (KKPKS) unterstützt laut Fedpol die Empfehlung. Artikel 5 des Waffengesetzes sieht vor, dass die zuständigen kantonalen Behörden Ausnahmebewilligungen erteilen könnten. Triftige Gründe für Ausnahmebewilligungen seien Experten bisher aber nicht bekannt, hält das Fedpol fest.

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