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Kritik an Bundesanwaltschaft
Aus Tagesschau vom 06.05.2017.
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Spion ans Messer geliefert? Bundesanwaltschaft hat Einsicht in Dokumente gewährt

  • Die Bundesanwaltschaft hat einem deutschen Anwalt Einsicht in Vernehmungs-Protokolle gewährt – und andere brisante Dokumente von Daniel M. in einem anderen Verfahren.
  • Diese Angaben finden sich nun grösstenteils im deutschen Haftbefehl gegen den Schweizer.
  • Beim Anwalt von Daniel M. löst dieses Vorgehen der Bundesanwaltschaft völliges Unverständnis aus.

Vor zehn Tagen ist der Schweizer Daniel M. in Frankfurt unter Spionageverdacht verhaftet worden. Nach und nach werden immer neue Details enthüllt. So beruht der deutsche Haftbefehl offenbar grösstenteils auf Aussagen von Daniel M., die er in einem anderen Verfahren in der Schweiz gemacht haben soll.

Verfahren wegen gestohlener Kundendaten

Gegen den Schweizer M. läuft seit Januar 2015 in der Schweiz ein Strafverfahren wegen des «Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes». Der 54-Jährige soll Kundendaten von Schweizer Banken gestohlen haben. In einem Verhör in Bern informierte er die Bundesanwaltschaft (BA) über seine Aktivitäten für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

Das Verfahren wurde zu einem späteren Zeitpunkt auf einen weiteren Angeschuldigten ausgedehnt. Diesem, beziehungsweise dessen Verteidiger, gewährte die BA Einblick in die Akten – und damit auch in die Protokolle über die Aktivitäten des NDB.

Mit diesem Schritt habe die BA Daniel M. quasi ans Messer geliefert, sagt sein Anwalt, Valentin Landmann: «Das hätte niemals so passieren dürfen. Man darf schwärzen, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen das verlangen. Das war hier doch zweifellos so», ärgert sich Landmann.

Kein Grund, Passagen zu schwärzen

Bei der BA heisst es, der deutsche Anwalt eines Mitbeschuldigten habe Akteneinsicht verlangt. Und einen Grund, einzelne Passagen zu schwärzen, habe es nicht gegeben.

Die Voraussetzungen zur Einschränkung der Akteneinsicht waren im vorliegenden Verfahren nicht gegeben. D.M. ist nie für oder im Auftrag der Bundesanwaltschaft tätig gewesen.
Autor: Wortlaut der BA-Mitteilung

Diese Begründung ist für den Anwalt von M. wenig stichhaltig, ja eigentlich unverständlich. Und mit einem Seitenhieb gegen die BA sagt Landmann:« Es wird geschwärzt, wenn ein öffentliches Interesse das verlangt und das besteht nicht nur, wenn jemand für die Bundesanwaltschaft arbeitet.»

Jetzt sitzt Daniel M. in Mannheim in Untersuchungshaft. In der Schweiz beginnt die politische Aufarbeitung des Falls. Dabei wird auch das Vorgehen der BA eine Rolle spielen.

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