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Mehr Transparenz bei Mieterwechsel
Aus Tagesschau vom 28.05.2014.
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Schweiz Bundesrat bekämpft Mieten-Wildwuchs bei Mieterwechsel

Der Bundesrat will willkürlichen Preisentwicklungen bei Mieten den Riegel schieben. Die entsprechende Gesetzesänderung hat er heute in die Vernehmlassung geschickt.

Die Freude über eine neue Wohnung mag gross sein – ebenso gross ist häufig die Überraschung, wenn klar wird, wie viel höher die Miete ausfällt im Vergleich zum Vormieter. Diese Mietzinserhöhungen bei Mieterwechseln will der Bundesrat jetzt eindämmen – mit mehr Transparenz: So sollen Vermieter künftig den vorherigen Zins angeben und allfällige Erhöhungen begründen müssen. Was in sieben Schweizer Kantonen schon zum Alltag gehört, will der Bundesrat nun auch auf nationaler Ebene einführen.

Pro Formularpflicht

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«Dieser Vorschlag schafft Transparenz, weil die Mieter so wissen, ob ihr Mietzins bei der Neuvermietung extrem erhöht wurde oder nicht.» Felicitas Huggenberger, Geschäftsführerin Mieterverband Zürich.

Das Ziel sei eine preisdämpfende Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstünden, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Der Bundesrat hatte die Massnahmen im Januar angekündigt, drei Wochen vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative. Schneider-Ammann zeigte sich damals überzeugt, dass damit willkürlichen Preisentwicklungen vorgebeugt werden könne.

Vor Vertragsabschluss

In sieben Kantonen müssen Vermieter heute schon neuen Mietern den vorherigen Mietzins in einem Formular mitteilen. Künftig soll dies in der ganzen Schweiz Pflicht sein– unabhängig davon, ob Wohnungsmangel herrscht oder nicht.

Anders als gemäss heutiger Praxis soll das Formular aber schon vor dem Abschluss des Mietvertrages abgegeben werden müssen. Der Zeitpunkt der Mitteilung sei von wesentlicher Bedeutung, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Von der gewählten Regelung verspricht er sich eine präventive Wirkung.

Contra Formularpflicht

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«Schon in der jetzigen Praxis kann man den Mietzins erfragen. Das ist nicht neu. Die Regelung braucht es nicht.» Ansgar Gmür, Direktor Hauseigentümerverband.

Weniger Anfechtungen

Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitteilung vor Vertragsabschluss sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter vorteilhaft. Der Mieter verfüge so über die nötigen Informationen um zu entscheiden, ob er die Wohnung mieten wolle oder nicht.

Für den Vermieter sinke das Risiko, dass der Mieter den Anfangsmietzins anficht. Erhalte der Mieter die Informationen zum Vormietzins erst nachträglich, sei das Risiko weitaus grösser, hält der Bundesrat fest.

Die neue Regelung würde nur für Wohnräume gelten. Die Standardformulare will der Bund im Internet zur Verfügung stellen. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit haben, ein eigenes Formular durch das Bundesamt für Wohnungswesen genehmigen zu lassen.

Formularpflicht in 7 Kantonen

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  • Waadt
  • Genf
  • Neuenburg
  • Freiburg
  • Zug
  • Nidwalden
  • Zürich

Einjährige Sperrfrist

Geplant sind auch weitere Änderungen. Die Vermieter sollen während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrenden oder energetischen Verbesserungen erhöhen dürfen.

Den Vermietern will der Bundesrat mit administrativen Entlastungen entgegenkommen. Mietzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten sollen Vermieter künftig auch mit einer mechanisch nachgebildeten Unterschrift versehen können.

Kantone, Parteien und interessierte Organisationen können nun zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September.

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