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Corona-Auffrischimpfung BAG empfiehlt Boosterimpfung für Personen ab 16 – die Übersicht

Wegen der hohen Fallzahlen empfehlen die eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Auffrischimpfung jetzt auch für unter 65-Jährige. Das müssen Sie wissen.

Wer die Auffrischimpfung erhalten soll: Bisher wurde die Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in erster Linie für über 65-Jährige sowie für jüngere Personen mit schweren Vorerkrankungen empfohlen. Am Freitag haben die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Empfehlung auf alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren ausgeweitet.

Darum wird der dritte Piks auf alle ausgeweitet: Der Booster für die breite Bevölkerung verbessere den Impfschutz und bremse die Virusverbreitung, teilen die Behörden mit. Dahinter stehen die stark angestiegenen Fallzahlen der Neuinfektionen und Hospitalisationen. Man wolle in der aktuellen epidemischen Lage mit der Auffrischimpfung für alle dazu beizutragen, eine Überlastung der Gesundheitsversorgung zu verhindern, schreiben BAG und Ekif in einer Mitteilung.

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Archiv: Swissmedic gibt grünes Licht für Boosterimpfung für alle
Aus Tagesschau vom 23.11.2021.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 32 Sekunden.

Diese Boosterimpfungen sind zugelassen: Am vergangenen Dienstag hat das Heilmittelinstitut Swissmedic bereits den mRNA-Impfstoff von Pfizer/Biontech als Booster für alle ab 16 Jahren zugelassen. Nun bewilligt die Behörde auch die Auffrischimpfung von Moderna für alle – allerdings erst ab 18 Jahren. Wie Swissmedic mitteilt, können jetzt auch mit dem Moderna-Impfstoff ab sofort alle Erwachsenen mindestens sechs Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischung mit einer halben Dosis erhalten.

Wer welchen Impfstoff erhalten soll: Allen unter 30-Jährigen wird die Auffrischimpfung mit dem Pfizer-Vakzin empfohlen, unabhängig vom für die Grundimmunisierung verwendeten Impfstoff. Alle anderen Personen sollen möglichst eine Auffrischimpfung mit demjenigen mRNA-Impfstoff erhalten, der für die Grundimmunisierung benutzt wurde. Wenn dieser nicht vor Ort verfügbar sei, könne auch der andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden, schreibt das BAG.

Booster für Gefährdete bereits ab 12 Jahren

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Für besonders gefährdete Personen ist die Auffrischimpfung, wie im Swissmedic-Entscheid vom 26. Oktober vorgesehen, ab 12 Jahren möglich. Dies gilt sowohl für den Impfstoff von Pfizer/Biontech als auch für das Vakzin von Moderna.

So wird in der Schweiz bisher geboostert: Gewisse Kantone haben bereits mit Auffrischimpfungen begonnen. Bislang haben laut BAG über 350'000 Personen einen Booster erhalten. Dabei handelt es sich um über 65-Jährige sowie um jüngere, besonders gefährdete Personen. Sie sollen weiterhin prioritär Zugang zur Auffrischimpfung erhalten. Generell soll die Boosterimpfung frühestens sechs Monate nach vollständiger Impfung erfolgen. Bei rund 1.2 Millionen Personen über 65 Jahre ist die vollständige Impfung laut BAG sechs Monate her. Für sie soll eine Auffrischimpfung bereits im November oder Dezember erfolgen.

Darum änderte das BAG seine Haltung: Während die Auffrischungsimpfung in Österreich und Deutschland seit Anfang November für alle empfohlen wird, hat die Schweiz länger abgewartet. Experten des BAG betonten lange die «weiterhin sehr gute Schutzwirkung» der Impfung. Wieso nun die Kehrtwende? «Personen unter 65 Jahren weisen sechs Monate nach vollständiger Impfung noch immer einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung auf. Wissenschaftliche Daten zeigen aber, dass der Schutz vor einer Ansteckung und einer leichten Erkrankung auch bei ihnen abnimmt», schreibt das BAG.

Wissenschaftliche Daten zeigen, dass der Schutz vor einer Ansteckung und einer leichten Erkrankung auch bei unter 65-Jährigen abnimmt.
Autor: Mitteilung des BAG Bundesamt für Gesundheit

Jüngere Menschen, die sich trotz Impfung ansteckten, hätten meist keine oder eher milde Symptome und erkrankten selten schwer. Sie könnten das Virus aber dennoch weitergeben. Daten zur Immunreaktion zeigen jetzt, dass die Boosterimpfung die mit der Zeit abnehmende Schutzwirkung wieder verstärken kann.

Ab wann kann man sich für Booster anmelden? Jeder Kanton entscheidet selber, ab wann sich seine Einwohnerinnen und Einwohner für die Auffrischungsimpfung anmelden können. Ab kommender Woche bieten folgende Kantone eine Auffrischimpfung oder die Anmeldung dafür an; Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich. Eine Übersicht über die Kantone und ihre Corona-Massnahmen gibt es hier.

SRF 4 News, 26.11.2021, 17:30 Uhr;

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