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Schweiz Das Vererben soll flexibler werden

Wer erbt wie viel? Eine Frage, die in vielen Familien viel zu reden und nicht selten auch Anlass für bösen Streit gibt. Umso mehr, als dass das Erbrecht in der Schweiz nicht mehr zeitgemäss ist. Nun will dies der Bundesrat ändern.

Der Mann beschützt Ehefrau und Kinder auch nach dem Tod. Sie erben je die Hälfte seines Vermögens. Das ist die Idee hinter dem Schweizer Erbrecht, das 1912 in Kraft getreten ist.

Ein Grundsatz, der laut dem Zürcher Rechtsprofessor Peter Breitschmid heute noch gilt. Er hat für den Bund eines jener Gutachten geschrieben, welche die Richtung für das neue Erbrecht vorgeben. «Erbrecht ist Bewahrung und Weitergabe von Vermögenswerten unter den Generationen», sagt Breitschmid.

Pflichtteil für Eltern abschaffen

Deshalb wird der Bundesrat beim Erbrecht nicht alles über den Haufen werfen. Doch einen Teil schon. Denn heute leben die Menschen anders als vor 100 Jahren. Die klassische Familie wird seltener, man lebt viel länger, deshalb tauchen neue Fragen auf. Zum Beispiel jene, ob es sinnvoll ist, dass Menschen ohne Ehepartner und ohne Kinder ihren Eltern einen Teil des Vermögens vermachen müssen.

Rechtsprofessor Breitschmid findet, den Pflichtteil für Eltern brauche es nicht mehr. Ehepartner und Kinder hingegen müssten weiterhin in jedem Fall einen Teil des Erbes erhalten. Aber nicht mehr 75 Prozent wie heute. Ginge es nach Breitschmids Willen, würde er die Pflichtteile der Nachkommen «herunterfahren».

Obergrenze für den Pflichtteil?

Doch der Rechtsprofessor will noch mehr ändern. Er fordert auch eine Pflichtteil-Obergrenze von zwei bis drei Millionen Franken. Mehr soll niemand einem einzelnen Nachkommen vererben müssen. Dieser Betrag erscheint ihm angemessen. Denn: «Wer sein Leben mit zwei oder drei Millionen Erbschaft sein Leben nicht zu organisieren vermag, wäre wahrscheinlich auch mit 20 oder 30 Millionen nicht sehr viel glücklicher geworden», begründet er seine Haltung.

Breitschmids zentrale Idee ist: Weniger für die direkten Nachkommen, dafür mehr für andere. Er möchte, dass jeder und jede flexibler vererben kann. Zum Beispiel dem Stiefkind etwas mehr hinterlassen. Oder auch Nicht-Familienmitgliedern. Denn wer länger lebt, pflegt zum Beispiel auch längere und intensivere Freundschaften. Entsprechend müssten die Vererbungs-Möglichkeiten flexibilisiert werden.

Konkubinatspartner besser stellen

Braucht es also neue Pflichtteile? Sollen Konkubinatspartner zwingend ein Stück vom Erbkuchen erhalten? Für die Gleichstellung von Verheirateten und Unverheirateten ist FDP-Ständerat Felix Gutzwiller. Er hat die Revision des Erbrechts überhaupt ins Rollen gebracht.

Es könne nicht sein, dass man 20 Jahre mit jemandem zusammenlebe, und den Partner oder die Partnerin dann nicht entsprechend bedacht werden könne.

Audio
Das Schweizer Erbrecht soll flexibilisiert werden
aus Rendez-vous vom 20.06.2014.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 12 Sekunden.

Gutzwiller hat im Parlament bis jetzt aber nur eine Minderheit überzeugt. Die vollständige Gleichstellung von verheirateten und ledigen Erben ist im Moment denn auch unrealistisch.

Stiftungen könnten profitieren

Dafür profitieren vielleicht wohltätige Organisationen von einem neuen, flexibleren Gesetz. Denn wenn mehr Freiheit beim Vererben möglich wird, könnten vermehrt auch karitiative Organisationen oder Stiftungen vom Erblasser berücksichtigt werden. Bis Ende Jahr sollte klar sein, ob dies möglich wird. Der Bundesrat will bis dahin einen Gesetzesentwurf präsentieren.

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