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Schweiz Drei Jahre Gefängnis für Bankdaten-Dieb

Im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Julius Bär haben sich der geständige IT-Spezialist und die Bundesanwaltschaft auf eine teilbedingte Strafe geeinigt: Der Beschuldigte soll drei Jahre ins Gefängnis.

Sitz der Bank Julius Bär in Zürich.
Legende: Der ehemalige Angestellte der Bank Julius Bär ist geständig. Er hat Daten von Bankkunden weitergegeben. Keystone

Ein Computer-Spezialist, der bei der Vermögensverwaltungsbank Julius Bär Kundendaten gestohlen und an deutsche Steuerbehörden verkauft haben soll, muss sich auf eine längere Haftstrafe gefasst machen. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Diese soll zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der deutsche Informatiker ist geständig und mit dem Strafmass einverstanden. Sein Fall wird deshalb in einem abgekürzten Verfahren behandelt. Bei diesem geht es im Wesentlichen darum, dass das Bundesstrafgericht das zwischen dem Angeklagten und der Bundesanwaltschaft ausgehandelte Strafmass genehmigt. Der Prozess soll am 22. August an einem einzigen Tag über die Bühne gehen.

2700 Datensätze

Der Beschuldigte hatte in der Zeit von Oktober bis Dezember 2011 als damaliger Angestellter der Bank Julius Bär Daten von vermögenden deutschen und holländischen Bankkunden auf ein privates E-Mail-Konto verschickt.

Bei einem Treffen im Februar 2012 in Berlin übergab der Datendieb einem Mittelsmann einen Datenträger mit rund 2700 Datensätzen zu deutschen Bankkunden. Als Entgelt für die Lieferung der für die Steuerbehörden bestimmten Daten waren 1,1 Millionen Euro vereinbart, wovon der Betroffene einen Teil auch erhielt.

Guthaben werden beschlagnahmt

Die Sache flog im Sommer 2012 auf und der Informatiker wurde verhaftet. Der Betroffene gestand die von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Vorwürfe des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei ein.

Neben der teilbedingten Strafe sollen Bankguthaben des Mannes in der Höhe von rund 60'000 Franken, 140'000 Euro in bar sowie Fahrzeuge, Münzen- und Uhrensammlungen eingezogen werden. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft soll auf 740'000 Euro festgelegt werden.

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