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Schweiz Einvernahme des Täters von Rupperswil wird Wochen dauern

Im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil (AG) wird der geständige Täter weiter einvernommen. Das werde viele Wochen dauern, hiess es bei der Aargauer Staatsanwaltschaft. Zudem soll ein psychiatrisches Gutachten des 33-Jährigen erstellt werden.

Die Einvernahme des geständigen Täters von Rupperswil wird wohl viele Wochen dauern. Die Pflichtverteidigerin des 33-Jährigen teilte mit, sie wolle ihre Arbeit «gewissenhaft und mit Respekt» machen.

Zur Klärung der Rückfallgefahr sowie der Schuldfähigkeit des Verhafteten wird die zuständige Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in den nächsten Tagen zudem ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Auch das werde mehrere Monate dauern, sagte Mediensprecherin Fiona Strebel auf Anfrage.

Keine Angaben machte die Staatsanwaltschaft dazu, wo sich der geständige Täter befindet. Nach Informationen der «Aargauer Zeitung» und des «Blick» soll der 33-Jährige im Zentralgefängnis Lenzburg einsitzen.

Pflichtverteidigerin steht fest

Das Zwangsmassnahmengericht hatte am Samstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für zunächst drei Monate zugestimmt. Die Untersuchungshaft kann immer wieder verlängert werden.

Polizisten am Tatort
Legende: Bei der Hausdurchsuchung in Rupperswil stellte sich heraus, dass der Mann weitere ähnliche Delikte geplant hatte. Keystone

Die Pflichtverteidigung des Mannes, der nur wenige hundert Meter vom Tatort in Rupperswil wohnte, ist bestimmt. Die Oberstaatsanwaltschaft setzte Rechtsanwältin Renate Senn ein. Sie ist Partnerin der Kanzlei Küng Metzler Senn Rechtsanwältinnen in Baden. Seit 1999 ist sie Inhaberin des aargauischen Anwaltpatents.

Schwierige Aufgabe

Die Staatsanwaltschaft habe ihr die schwierige Aufgabe übertragen, den Tatverdächtigen im Fall der Tötungsdelikte von Rupperswil als Pflichtanwältin zu vertreten, schreibt Senn in einer öffentlichen Medienerklärung.

«Die Tat erschüttert und macht auch mich zutiefst betroffen», hält Senn fest. Der Tatverdächtige habe vollständig gestanden. Er habe in einem Rechtsstaat wie der Schweiz das Anrecht auf einen korrekt durchgeführten Strafprozess.

«Im Glauben an diesen Rechtsstaat, habe ich diesen Grundsatz als Pflichtanwältin für den geständigen Tatverdächtigen zu wahren.» Sie werde ihre Arbeit «mit allem Respekt und mit Würde gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen wahrnehmen, denen unfassbares Leid angetan wurde.»

Das nun eingeleitete Strafverfahren und der anschliessende Gerichtsprozess werde allen Betroffenen, der Bevölkerung und den Medien nach detaillierter Klärung der Umstände ausreichend Aufschluss über die Hintergründe der Geschehnisse geben.

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