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Ignaz Walker mit seinem Anwalt vor den Medien.
Legende: Über vier Jahre sass Barbetreiber Ignaz Walker im Gefängnis. Nun droht ihm eine erneute Verurteilung. Keystone
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Urner Justizfall Fall Ignaz Walker geht zurück ans Obergericht

Das juristische Hickhack um den ehemaligen Cabaret-Betreiber Ignaz Walker geht weiter: Das Bundesgericht weist den Fall teilweise zurück ans Obergericht des Kantons Uri. Walkers Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau wird aufgehoben.

Das Obergericht des Kantons Uri muss den Fall Ignaz Walker zum Teil neu beurteilen. Der Nachtlokalbetreiber war von einem Jahr vom Vorwurf des Mordversuchs an seiner früheren Ehefrau freigesprochen worden. Nun heisst es, die Beweiswürdigung sei unzureichend: Das Bundesgericht weist den Fall in diesem Punkt zurück ans Urner Obergericht.

Bestätigt wiederum hat das Bundesgericht die Verurteilung des Betroffenen wegen «Gefährdung des Lebens» im Zusammenhang mit einem Vorfall im Januar 2010.

Nicht das erste Mal hat das Bundesgericht in der Causa Walker entschieden: Bereits im Dezember 2014 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde Walkers teilweise gutgeheissen. Es hob das damalige Urteil auf und schickte den Fall zur Neubeurteilung ans Obergericht Uri zurück.

Die Vorgeschichte

  • Dem ehemaligen Cabaret-Betreiber Ignaz Walker wird vorgeworfen, im Januar 2010 vor seiner Bar einen Schuss auf einen Gast abgegeben zu haben, weshalb er wegen versuchter Tötung angeklagt war.
  • Zudem wurde er beschuldigt, im selben Jahr einen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben. Diese war durch Schüsse verletzt worden.
  • Während über 4,5 Jahren sass Walker in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Der 48-Jährige beteuerte stets seine Unschuld. Im Herbst 2015 wurde er wieder auf freien Fuss gesetzt.
  • Vor einem Jahr sprach ihn das Urner Obergericht vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Im Fall der Schussabgabe vor seiner Bar wurde er hingegen wegen «Gefährdung des Lebens» verurteilt. Deshalb reduzierte das Gericht die Freiheitsstrafe von 15 Jahren auf 28 Monate.
  • Dieses Urteil zogen sowohl Staatsanwaltschaft, Walker und seine Exfrau weiter bis ans Bundesgericht. Walker verlangte einen Freispruch, Staatsanwaltschaft und Opfer verlangten eine Neubeurteilung des Sachkomplexes.

Der Fall Ignaz Walker beschäftigt die Justiz seit sieben Jahren. Ein Überblick:

In den letzten Jahren hatte die «Rundschau» im Fall Ignaz Walker mehrere gravierende Verfahrensfehler bemängelt. Für den Strafrechtsprofessor Christof Riedo aus Freiburg steckt schon im Verfahren an sich der Wurm, wie er der «Rundschau» sagte: Der Hauptzeuge hatte rund 2,6 Promille intus, der ermittelnde Polizist war befangen, und rund um das Hauptindiz einer DNA-Spur stellen sich viele Fragen.

Verteidiger von Walker gibt sich kämpferisch

Walkers Verteidiger Linus Jaeggi hatte eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung des Falles gefordert: «Ich habe immer wieder klar und deutlich gemacht in meinen Plädoyers, dass sich meines Erachtens Repräsentanten der Staatsanwaltschaft Uri konkret strafbar gemacht haben. So etwas kann man nicht akzeptieren, so etwas kann ein Staat nicht tolerieren.»

Oberstaatsanwalt ist zufrieden

Ganz anders sieht das der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz. Der Freispruch wegen versuchten Mordes passte ihm überhaupt nicht. Nach dem heutigen Urteil aus Lausanne zeigt er sich entsprechend zufrieden: «Ich habe mit einer gewissen Befriedigung festgestellt, dass das Bundesgericht den Anträgen der Urner Staatsanwaltschaft fast vollumfänglich gefolgt ist.»

Auch das Urner Obergericht schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme, man habe das gesamte Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen. Die Kritik bezüglich des Mordversuchs erscheine tatsächlich erheblich.

Justiz-Karussell dreht von Neuem

Für Ignaz Walker war das Bundesgericht die letzte Chance zur Wahrheitsfindung gewesen: «Ich weiss, dass ich unschuldig bin», betonte er immer wieder. Nun droht ihm eine erneute Verurteilung.

Mit der Zurückweisung ans Urner Obergericht beginnt das Justiz-Karussell also von Neuem zu drehen.

Ignaz Walker wieder in U-Haft

Ignaz Walker sitzt aktuell im Kanton Luzern erneut in Untersuchungshaft. Das weil er in Schenkon Hightechvelos gestohlen hat. Dieser Einbruch hat aber keinen Zusammenhang mit dem Urner Justizfall.

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