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Schweiz Familienrecht in der Schweiz: Die grössten Baustellen

Mama, Papa, verheiratet, zwei Kinder: So ist das traditionelle Familienbild. Doch die Realität ist anders. Viele Eltern leben ohne Trauschein zusammen, Mütter und Väter erziehen Kinder allein, in der Familie leben Kinder aus früheren Beziehungen. Das Familienrecht hinkt dieser Entwicklung nach.

Karin von Flüe arbeitet beim Beratungszentrum des «Beobachter». Sie ist dort für Fragen rund ums Familienrecht verantwortlich. In ihrem Alltag ist die Rechtsanwältin immer wieder mit denselben Problemen konfrontiert: «Wenn es zu einer Trennung oder zu einer Scheidung kommt, gibt es Streit um die Betreuung der Kinder oder um das liebe Geld. Und meistens sind diese beiden Streitpunkte miteinander verbunden.»

Strittige Rollenteilung zwischen Mann und Frau

Zum Beispiel wenn es nach einer Trennung um die Frage geht: Wer darf mit den Kindern in der ursprünglichen Familienwohnung bleiben, wer muss ausziehen? Meistens darf die Mutter mit den Kindern die Wohnung behalten. Der Vater zahlt.

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Genau diese Rollenteilung sei heute aber umstritten, so von Flüe: «Wenn ein Vater heute sagt, ‹ich kann die Kinder genau gleich gut betreuen wie die Mutter, wieso soll das Kind unbedingt bei der Mutter sein? Ich will auch im Haus bleiben›, dann hat man schon den grössten Streit, und die Gerichte sind gefordert.»

Das Beispiel illustriert, dass das Familienrecht der heutigen Realität nicht mehr immer gerecht wird – «vor allem dann, wenn die Eltern kein Ehepaar sind», so von Flüe. «Jene, die nicht verheiratet sind, sind jenen, die verheiratet sind, natürlich nicht gleichgestellt.»

Neue Familienformen sind längst Alltag geworden

Das Familienrecht basiert auf der Vorstellung von der klassischen Familie mit verheirateten Eltern, die gemeinsame Kinder grossziehen. Doch längst wachsen nicht mehr alle Kinder in solchen Konstellationen auf. Jedes fünfte Kind hat mittlerweile bei seiner Geburt Eltern, die nicht verheiratet sind. Daneben gibt es Patchwork-Familien, in denen zum Beispiel ein Partner Kinder aus erster Ehe einbringt.

Das seien Menschen, deren Lebenssituation das aktuelle Recht kaum abbilde, sagt Monika Pfaffinger. Sie ist Assistenzprofessorin für Privatrecht an der Universität Luzern. «Dieses Verhältnis der sogenannten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist heute familienrechtlich kaum adressiert.» Sie glaubt, das Familienrecht werde sich damit, wie es die neue Familienformen aufgreifen möchte, befassen müssen.

Arbeitende Mütter und betreuende Väter einbeziehen

Wie werden Lebensgemeinschaften geregelt, wenn Partner nicht verheiratet sind? Das sei eine der beiden grössten Baustellen im Familienrecht, so Pfaffinger. Die andere Grossbaustelle aus ihrer Sicht betrifft die Rollenteilung von Paaren.

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Ein neues Familienrecht müsse den Bedürfnissen beider Elternteile gerecht werden: «Den Kindern nahe zu sein, aber auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können um finanziellen Unterhalt leisten zu können.» Hier müsse das Familienrecht den neuen Realitäten gerecht werden und arbeitende Mütter und betreuende Väter einbeziehen.

Noch immer wachsen Hunderttausende Kinder in der Schweiz in klassischen Familien auf, mit verheirateten Eltern und biologischen Geschwistern. Darüber, wie all die anderen Familienformen rechtlich geregelt werden können, werden Wissenschaftlerinnen, Anwälte und Politiker noch lange zu diskutieren haben. Denn verhandelt wird da über nichts weniger als das traditionelle Familienmodell – etwas, das für viele noch immer das Rückgrat der Gesellschaft darstellt.

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