Als erstes hat der Ständerat die Staatsleitungsreform beerdigt, und das ohne wenn und aber.
Etwas mehr zu diskutieren, gaben die beiden Standesinitiativen des Kantons Tessin. Die erste verlangte eine Aufstockung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder. Die zweite verlangte zudem, dass dabei höchstens zwei Bundesratsmitglieder aus derselben Landesgegend kommen dürfen. Massgebend ist der Wohnort, den das Bundesratsmitglied 180 Tage vor seiner Wahl in einer der sieben Landesgegenden der Schweiz hat.
Bundesrat entlasten
Die Staatspolitische Kommission empfohl dem Ständerat die erste Initiative zur Annahme. Neun Kommissionsmitglieder sprachen sich dafür aus, drei dagegen.
Die Befürworter argumentierten mit der Entlastung der Bundesratsmitglieder. Ständerat Hans Stöckli: «Mit zwei weiteren Bundesräten und somit auch zwei weiteren Departementen könnten die Aufgaben besser verteilt werden.» Ausserdem müssten möglichst alle Sprachregionen im Bundesrat vertreten sein, so Stöckli.
Kollegialität gefährdet
Die Gegner hingegen bemängelten, dass die Kollegialität gefährdet werde. Es könne zu einer Departementalisierung kommen. «Ausserdem haben wir genau dieses Geschäft vor kurzem bereits abgelehnt. Wieso also die Suppe wieder aufwärmen?», sagte Ständerat Peter Föhn.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga unterstrich die Bedenken der Gegner mit einem weiteren Argument: «Wenn man den Bundesrat wirklich entlasten wollte, dann müsste man die Anzahl Mitglieder verdoppeln.» Und darunter würde die Kollegialität definitiv leiden.
Der Ständerat beschloss Nichteintreten auf die beiden Standesinitiativen des Kantons Tessin mit 21 zu 20 Stimmen bei zwei Enthaltungen.