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Session Ständerat: Zeichen gegen billigen Suff zu jeder Zeit

Alkoholverkaufsverbot für alle Läden von 22 Uhr bis 6 Uhr und auch kein Bier mehr «über die Gasse». Als weiteres Mittel gegen den Alkoholmissbrauch beschliesst der Ständerat zudem Mindestpreise für Alkoholika. Ziel: Jugendliche sollen sich nicht mehr so günstig betrinken können.

Der Ständerat hat im Kampf gegen Alkoholexzesse von Jugendlichen wichtige Pflöcke eingeschlagen. Allem voran mit einem Alkoholverkaufsverbot für den Detailhandel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Der Entscheid fiel mit 30 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen.

«Das Nachtregime ist richtig, wenn man es mit dem Jugendschutz ernst meint», verteidigte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das neue Alkoholhandelsgesetz. Sie erinnerte an die guten Erfahrungen der SBB in Genf, wo entsprechende Massnahmen bei den besonders betroffenen Bahnhöfen und deren Umgebungen deutliche Erfolge zeigten. Die Kritik von Karin Keller-Sutter, ein solches Verbot treffe die gesamte Bevölkerung und sei nicht mehr Jugendschutz, verhallte ergebnislos.

Kein Mehrheiten fanden dagegen geplante Einschränkungen bei der «Happy Hour». Hier sollen zeitlich befristete Zugaben und andere Vergünstigungen auf Spirituosen weiterhin erlaubt bleiben.

Sehr knappes Ja zum Mindestpreis

Überraschend sprach sich die kleine Kammer für Mindestpreise beim Alkoholverkauf aus - mit 19 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Gefordert hatte sie eine linksgrüne Minderheit. Zum vermehrten Schutz der öffentlichen Gesundheit und vor allem zum Schutz der jugendlichen Risikokonsumenten, wie Christan Levrat darlegte.

Im Vorfeld hatten insbesondere Suchtfachstellen kritisiert, dass die bundesrätliche Vorlage keine preislichen Massnahmen vorsehe und der Rausch faktisch zum Preis von einem Sandwich zu haben sei. In der Debatte fand dann plötzlich auch SVP-Vertreter Peter Föhn Gefallen am Mindestpreis. Trotz Fragezeichen bei der Umsetzung und bezüglich internationalem Recht könne dies eine Chance für die Prävention sein. Die grosse Kammer könne immer noch Verbesserungen abringen.

Klar gegen die Einführung von Mindestpreisvorschriften stellte sich Urs Schwaller. Es sprach von einem grossen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der möglicherweise nicht einmal verfassungsmässig sei. Nicht zuletzt träfe die Massnahme alle und fördere zudem den Einkaufstourismus im nahen Ausland.

Widmer-Schlumpf: Man sollte das nicht machen

Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wäre eine solche Mindestpreisvorschrift verfassungsmässig, wenn sie dem Schutz der Gesundheit dient. Allerdings gebe es keine einschlägigen Forschungen, die diesen Vorteil wie auch das Gegenteil bewiesen. Unter der Annahme, dass gewisse Artikel preissensitiv seien, könne wiederum eine Verfassungsmässigkeit vorliegen.

Audio
Alkoholmissbrauch - jetzt reagiert der Ständerat
aus Echo der Zeit vom 20.03.2013.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 35 Sekunden.

Widmer-Schlumpf betonte, dass Mindestpreise für alle Produkte in allen Preissegmenten gelten würden. Man werde dann möglicherweise auf billigere Produkte ausweichen. Dies wiederum würde nach Angaben der Finanzministerin die Margen gewisser Betriebe vergrössern, mit grosser Wahrscheinlichkeit aber auch die Schweizer Produkte im Mittelsegment treffen. «Das ist nicht wünschenswert, die müssen erhalten bleiben», stellte sie fest und weiter: «Es gäbe Gewinner und Verlierer, man sollte das nicht machen.»

Alkoholsteuer wird nicht erhöht

Eine Erhöhung der Alkoholsteuer von heute 29 auf neu 35 Franken lehnte der Ständerat mit mit 23 zu 21 Stimmen ab. Den von linker Seite stammenden Minderheitsantrag begründete Levrat unter anderem mit dem Alkoholzehntel für die Kantone. Diese bezahlten daraus ihre Präventionsmassnahmen. Zudem steuere gerade der Preis den Konsum Jugendlicher am wirksamsten. Dem Billigfusel könne man so ebenfalls einen Riegel schieben.

Widmer-Schlumpf: «Ausgleich» für die ganze Vorlage

Finanzministerin Widmer-Schlumpf teilte diese Ansicht zwar nicht. Bei der Öffnung des Schweizer Spirituosenmarkts 1999 sei der Preis von Importschnäpsen um 40 Prozent gesunken, doch habe der Konsum im gleichen Umfang zugenommen. Der Steuersatz sei zwar seit 1999 nicht an die Teuerung angepasst worden. Dass er gleich bleibe, sei als Ausgleich für die Wirtschaft in der ganzen Vorlage zu verstehen.

Übergang zur Ausbeutebesteuerung

Mit 22 zu 13 Stimmen bei sechs Enthaltungen entschied sich die kleine Kammer sodann, zur so genannten Ausbeutesteuerung überzugehen. Die Spirituosensteuer wird damit künftig auf der Basis von Schätzungen statt auf der Basis der tatsächlichen Produktion festgelegt. Mit Steuerausfällen von mindestens 28 Millionen Franken ist zu rechnen. Finanzministerin Widmer-Schlumpf warnte vergeblich vor allfälligen Problemen bezüglich Gatt, WTO und Freihandelsabkommen.

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