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Netflix-Abgabe für Schweizer Filmschaffen beschlossen
Aus Info 3 vom 16.09.2021. Bild: Keystone/Symbolbild
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Geld für heimischen Film Netflix & Co. müssen 4 Prozent abgeben

Darum geht es: Streaminganbieter wie etwa Netflix, Disney Plus und Amazon Prime sollen künftig Schweizer Filmschaffen fördern müssen. Die sogenannte «Lex Netflix» ist Teil der Schweizer Kulturförderung. Das Geschäft wurde heute zum zweiten Mal im Nationalrat debattiert.

Das war umstritten: Der Bundesrat will Anbieter von Filmen im Internet dazu verpflichten, 4 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen in der Schweiz in unabhängige Schweizer Filmproduktionen zu investieren.

Dies soll der Schweizer Film- und Serienproduktion zusätzlich 18 Millionen Franken bringen – zusätzlich zu den 150 Millionen Franken, die von Bund und Kantonen fliessen. Zudem sollen Plattformen wie Netflix verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Auch der Ständerat bestand auf Abgaben von 4 Prozent. Der Nationalrat wollte in einer ersten Runde nur 1 Prozent verlangen.

Das sind die Argumente der Befürworter: SP, Grüne und GLP unterstützten die 4 Prozent in der grossen Kammer. Den Befürwortern einer höheren Abgabe ging es vor allem um den Schutz des heimischen Filmschaffens und um gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern, wie Sandra Locher Benguerel (SP/GR) sagte.

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Locher Benguerel: «Gleich lange Spiesse schaffen»
Aus News-Clip vom 16.09.2021.
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Lilian Studer (EVP/AG) wies darauf hin, dass auch in anderen Ländern solche Abgaben erhoben würden.

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Studer: «Auch andere Länder schützen ihre Filmindustrie»
Aus News-Clip vom 16.09.2021.
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Und auch Bundesrat Alain Berset argumentierte mit dem Vergleich zu den Nachbarländern.

So viel müssen Streamingdienste andernorts abgeben

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Bereits heute werden Online-Plattformen in rund der Hälfte der europäischen Länder verpflichtet, einen Teil ihres Umsatzes in das nationale oder europäische Filmschaffen zu investieren. Entweder erfolgen diese über direkte Investitionen in die Herstellung von Filmen oder über Abgaben an

die jeweiligen Filmförderungsinstitutionen.

Eine Investitionspflicht für nationale Kinofilme bzw. Filme in der Landessprache kennen:

  • Belgien (2.2 %)
  • Dänemark (2 %)
  • Frankreich (12 % bis 22 %)
  • Griechenland (1.5 %)
  • Italien (10 %)
  • Portugal (1 %)
  • Spanien (5 %)
  • Tschechische Republik (1 %)

Investitionspflicht für europäische Kinofilme u.a.:

  • Frankreich (15 % bis 26 %)
  • Italien (20 %)
  • Slowenien (1 %)

Direkte Abgaben an die Filmförderung:

  • Frankophones Belgien (2.2 %)
  • Deutschland (2.5 %)
  • Frankreich (5.15 %)
  • Kroatien (2 %)
  • Rumänien (3 %)
  • Slowakei (0.5 %)
  • Tschechische Republik (0.5 %)

Die meisten dieser Länder erheben die Abgabe zusätzlich zur Investitionspflicht.

Das sind die Argumente der Gegner: Eine Minderheit der FDP und die SVP verlangten, ganz auf eine Investitionspflicht zu verzichten oder die Abgabe bei 2 Prozent festzulegen. Das Gesetz sei rückwärtsgewandt, Onlineangebote seien eine Realität, vor allem unter den jüngeren Konsumenten, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE), der gar keine Abgabe forderte. Der Gesetzgeber habe sich nicht ins Angebot einzumischen.

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Wasserfallen: «Verzweifelter Versuch, das Rad zurückzudrehen»
Aus News-Clip vom 16.09.2021.
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«Wäre das Schweizer Kino so kreativ wie die Subventionen, müssten wir uns nicht mit diesem Thema befassen», sagte Peter Keller (SVP/NW) ironisch, und er fügte hinzu, dass «das unabhängige Schweizer Kino von staatlichen Subventionen abhängig ist». Letztendlich würden die Bürgerinnen und Bürger mit den Radio- und Fernsehabgaben und den Abonnementen dafür bezahlen, argumentierte er.

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Keller: «Wir werden dreimal zur Kasse gebeten»
Aus News-Clip vom 16.09.2021.
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Die Minderheitsanträge wurden auch von Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-Fraktion unterstützt, fanden jedoch keine Mehrheit.

Das wurde beschlossen: Schliesslich ist der Nationalrat auf die Linie von Ständerat und Bundesrat eingeschwenkt und hat eine Abgabe von 4 Prozent beschlossen, und zwar mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegenüber keiner Abgabe und mit 119 zu 71 Stimmen gegenüber einer Abgabe von 2 Prozent. Zusätzlich gilt künftig Folgendes: Wollen die Streaminganbieter keine Investitionen tätigen, können sie als Alternative eine Abgabe an das Bundesamt für Kultur bezahlen. Diese Ersatzabgabe wird fällig, wenn die Investitionspflicht im Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren nicht erreicht wird.

So geht es weiter: Das Geschäft geht zur Bereinigung in den Ständerat. Auch wenn dieser noch die letzten Differenzen ausräumt, könnte es an die Urne kommen: Die Jungparteien von FDP, SVP, GLP und Mitte-Partei hatten bereits vor dem Entscheid das Referendum angekündigt, sollte der Nationalrat eine Abgabe von 4 Prozent beschliessen. Die Jungparteien befürchten, dass die Abgaben schlussendlich die Konsumentinnen und Konsumenten mit höheren Abopreisen finanzieren müssen. Dieses Argument tauchte auch in der Debatte auf.

Info 3, 16.09.2021, 12:00 Uhr;

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